01/08/2022
Das neue Wirtschaftsförderprogramm wurde vom Rat der Stadt Diepholz am 6. Juli beschlossen. Es ersetzt das alte Programm aus dem Jahr 2015. Dabei bleibt das wesentliche Ziel unverändert: Bestandunternehmen unterstützen und neue Unternehmen ansiedeln.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Innenstadt. Als neues Instrument wurde ein monatlicher Mietzuschuss in das Programm aufgenommen. Dieser kann bei Ansiedlungen und Gründungen in der Diepholzer Innenstadt gewährt werden. Die Förderung beträgt dabei bis zu 50% der üblichen Marktmiete bzw. maximal 1000 Euro pro Monat bei max. 18 Monaten Laufzeit.
Ein weiteres spezielles Angebot für Existenzgründerinnen und -gründer ist das städtische Gründungspaket. Neben der Gründungsberatung und inhaltlichen Prüfung des Gründungsvorhabens durch die städtische Wirtschaftsförderung, können mit dem Paket externe Dienstleistungen im Wert von bis zu 500 Euro in Anspruch genommen werden. Zudem berücksichtigt die neue Richtlinie verstärkt die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden.
Unverändert bleibt das Instrument der Investitionsförderung mit dem Kleinstunternehmen sowie klein- und mittelständische Unternehmen, vor allem aus den Bereichen produzierendes Gewerbe, Handel, Handwerk und Dienstleistungen unterstützt werden können. Voraussetzung ist, dass die geplante Investition bei Kleinstunternehmen mindestens 5.000 Euro und bei klein- und mittelständischen Unternehmen mindestens 20.000 Euro umfasst.
Eine Neuerung des Programms ist die Ausweitung der antragsberechtigten Unternehmen. Zuschüsse können ab sofort zum Beispiel auch bei der Neuansiedlung für Einrichtungen der medizinischen Versorgung ausgezahlt werden. So soll der Gesundheitsstandort Diepholz langfristig gesichert werden.