09/03/2021
Haus geerbt: Was muss man beachten?
Haus geerbt: Soll es angenommen oder ausgeschlagen werden? Wie ist das mit den steuern?
Und was ist, wenn man das Haus verkaufen möchte?
Drei Fragen, die geklärt werden sollten, dann mal los!
Das Erbe annehmen ja oder nein?
Laut dem Erbrecht kann ein Erbe ausgeschlagen werden. In manchen Fällen kann dies sinnvoll sein. Denn mit dem Erbe übernimmt man das Anwesen und mögliche Schulden. Wenn die Schulden höher als der Wert des Hauses sind, sollte man es sich gut überlegen.
Sechs Wochen hat man Zeit, den Finanzstatus des Verstorbenen zu ermitteln. Gelingt dies nicht, ist es sinnvoll, beim Gericht eine sogenannte Nachlassverwaltung zu beantragen. Mit ihr muss man nicht mit dem Privatvermögen für die Schulden Sorge tragen.
Beim Grundbuchamt kann man nachfragen, inwieweit das Haus abbezahlt ist. Auf jeden Fall ist es ratsam, den Zustand der Immobilie bewerten zu lassen. Sei es, dass es verkauft werden soll oder mit dem Haus andere Schulden beglichen werden müssen.
Als Laie ist es schwierig, ein Haus zu bewerten. Der einfachste Weg ist es, sich an einem professionellen Immobilienmakler zu wenden. Dieser kann das Haus bei Bedarf auch gleich zum bestmöglichen Preis verkaufen.
(www.delos-immobilien.de)
Eigentümer Situation klären
Wenn man sich entschlossen hat, das Erbe anzunehmen, muss es auf Ihren Namen umgeschrieben werden. Dies erfolgt durch die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Bei mehreren Erben oder schwierigen Verwandtschaftsverhältnissen kann es lange dauern. Deshalb ist es wichtig, sich in der Zwischenzeit weiterhin um das Haus zu kümmern.
Denn ein Haus zerfällt ohne Pflege, was einen Verkauf oder Vermietung erheblich erschweren würde. Das heißt, man sollte regelmäßig lüften und Wartungsarbeiten an Heizung und Co. nicht vernachlässigen.
Bei mehreren Erben wird das Haus oft verkauft und der Betrag gerecht aufgeteilt. Alternativ kann es von einem Erben genutzt werden. Dieser müsste die anderen anders entschädigen. Eine Vermietung ist möglich, allerdings besteht dann eine Erbgemeinschaft. Diese sollte mit der Zeit in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umgewandelt werden, um erdenkliche Probleme zu vermeiden.
Bei einer Vermietung sollte ein möglicher Sanierungsbedarf nicht vergessen werden. Des Weiteren kann je nach Lage eine Vermietung schwierig werden. Deshalb ist die einfachste Möglichkeit, das Haus zu verkaufen.
Kosten die beim Haus erben entstehen
Wenn man ein Haus erbt, können folgende Kosten entstehen:
• Erbschaftssteuer (es gibt Freibeträge)
• Unterhaltskosten, wie Grundsteuer, Strom, Wasser, etc.
• Versicherungen
• Evtl. Darlehensraten
• Evtl. Einkommensteuer bei Verkauf
Die Unterhaltungskosten müssen bis zum Verkauf weiterhin bezahlt werden. Hinzu kommen Versicherungen und mögliche Steuern.
Je nachdem, in welchem Verhältnis man zum Verstorbenen steht, fallen unterschiedlich hohe Steuern an. Die Spanne beläuft sich auf 7-50 %. Dazu kommen Freibeträge von 20.000-500.000 € die steuerfrei sind.
Verkauf des Hauses
Wenn das geerbte Haus verkauft wird, ist unter Umständen Einkommensteuer zu zahlen. Das hängt davon ab, ob man das Haus innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist verkauft oder nicht. Wird es innerhalb der Frist von 10 Jahren verkauft, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Je nach Nutzung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn es beispielsweise zunächst selbst genutzt wird, entfällt die Spekulationssteuer.
Wenn man sich entschieden hat, das Haus zu verkaufen, sollte zunächst der Wert ermittelt werden. Hier ist es hilfreich, sich beraten zu lassen. Auch die Vermittlung des Hauses kann gerade, wenn man nicht vor Ort wohnt, schwierig werden. Nützlich ist es hier auf einen Immobilienservice, wie von Delos Immobilien zurückzugreifen. Als fachkundige Spezialisten veräußern sie das gerbte Haus zu guten Konditionen.