Rhein-Main Immobilien

Rhein-Main Immobilien Immobilienvertriebsgesellschaft bR
Immobilienmakler Frankfurt, Liederbach Unsere Berater stehen Ihnen stets gerne zur Verfügung.

Wir verkaufen und vermieten Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke sowie gewerbliche Immobilien im Großraum Rhien-Main. Schwerpunkt hierbei ist die Vermarktung in Frankfurt, im Main-Taunus-Kreis sowie im Hochtaunuskreis. Haben Sie Probleme IHre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten oder wollen Sie gleich von anfang an einen erfahrenen und seriösen PArtner an der Seite, der

Ihnen hilft, die diversen möglichen Fehler beim Verkauf zu vermeiden, dann melden Sie sich gerne bei uns. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

08/10/2018

Die Einführung des Bestellerprinzips und der Mietpreisbremse sollte für Mieter von Vorteil sein. Passiert ist das Gegenteil.

08/10/2018

Seit 18.09.2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden. Weitere Infos gerne im persönlichen Gespräch.

Auch in diesem Jahr werden wir anstelle von Weihnachtskarten wieder die Obdachlosenhilfe der Liebfrauenkirche in Frankfu...
20/12/2015

Auch in diesem Jahr werden wir anstelle von Weihnachtskarten wieder die Obdachlosenhilfe der Liebfrauenkirche in Frankfurt unterstützen, damit auch die Menschen, die nicht auf der Sonnenseite leben, dort lebensnotwendige Hilfe erhalten können. Wir bedanken uns bei allen Geschäftspartnern und Kunden für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung im zu Ende gehenden Jahr und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches neues Jahr 2016.

Seriöse Makler machen so etwas nicht! Hier scheint es sich um einen einfachen Betrüger zu handeln, was alleine schon die...
03/12/2015

Seriöse Makler machen so etwas nicht! Hier scheint es sich um einen einfachen Betrüger zu handeln, was alleine schon die Aussage bestätigt, dass auf Nachfrage nach der Maklerberechtigung sofort aufgelegt wurde. Dies ist wohl ein klares Zeichen, dass es sich nicht um einen Makler mit Lizenz (Gewerbeerlaubnis) handeln dürfte. Auch die Aussage, dass der Betrüger die Wohnung schon kannte, ist eine reine Vermutung.

Gegen den Rest des Artikels ist nichts einzuwenden. Warum dieses "Bashing" eines ganzen Berufszweiges? Hat die FAZ oder die angehende Doktorandin dies wirklich nötig? Schade, wieder ein Stück Vertrauen verspielt.

Weil die Wohnungssuche für Flüchtlinge oft schwierig ist, spezialisieren sich immer mehr Makler auf diesem Gebiet. Doch die scheinbare Willkommensgeste ist oft nur Abzocke.

Nach dem misslungenen Bestellerprinzip, was alleine in Berlin dafür sorgte, dass die Anzahl der angebotenen Wohnungen se...
10/11/2015

Nach dem misslungenen Bestellerprinzip, was alleine in Berlin dafür sorgte, dass die Anzahl der angebotenen Wohnungen seit dem 1.6. um über 50% zurück ging, hat die Regierung mit der Mietpreisbremse den Mietern das zweite Ei ins Nest gelegt. Da der Staat auf dem Gebiet jahrelang versagte und den Wohnungsneubau sträflich vernachlässigte, rächt sich das nun für diejenigen, die eine neue Wohnung suchen.
Merke: gut gemacht ist was anderes als gut gemeint.

Mit aller Macht versucht die Politik, die Mieter zu schützen. Doch am Ende erreicht die Politik sogar das Gegenteil. Denn trotz Mietspiegel steigen die Wohnkosten weiter an.

Wichtig für alle Vermieter und Mieter. Ab heute ist das neue Meldegesetz in Kraft. Bei Fragen helfen wir gerne weiter.  ...
01/11/2015

Wichtig für alle Vermieter und Mieter. Ab heute ist das neue Meldegesetz in Kraft. Bei Fragen helfen wir gerne weiter. :-)

Bundesmeldegesetz (BMG) tritt heute in Kraft

Bei der letzten tiefgreifenden Änderung des Meldewesens in Deutschland wurde das Gesetz aufgeweicht, so dass dadurch Kriminelle ihre Vorteile hatten. So war es nun möglich, sich ohne eine Meldebescheinigung oder einen Mietvertrag anzumelden, selbst wenn man tatsächlich nicht dort wohnte (Scheinanmeldung). Auch Adresshändler hatten in den vergangenen Jahren leichtes Spiel.

Ab heute tritt nun das Bundesmeldegesetz in Kraft, welches das Meldewesen bundesweit vereinheitlicht und wichtige Änderungen mit sich bringt.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes:

👉 Vermieter haben neue Rechte und Pflichten
Sie müssen nun dem neuen Mieter eine sogenannte Vermieterbescheinigung ausstellen (Mitwirkungspflicht), mit der sich dieser beim Amt anmelden kann. Ein Mietvertrag reicht nicht mehr aus. Stellt der Vermieter diese Bescheinigung nicht oder nicht fristgerecht aus, droht ein Bußgeld.
Zudem hat der Vermieter nun ein Auskunftsrecht beim Einwohnermeldeamt. Er darf dort erfahren, ob sich sein Mieter tatsächlich angemeldet hat und ob noch weitere Personen gemeldet sind.

👉 Mieter haben neue Pflichten
Ein Mieter muss zukünftig innerhalb von zwei Wochen seine Wohnsitzänderung dem Einwohnermeldeamt mit der Vermieterbescheinigung angezeigt haben, ansonsten droht ein Bußgeld.
Ausnahmen von der Meldepflicht: Zweitwohnung bis zu sechs Monaten, Touristen bis zu drei Monaten, Aufenthalte (auch längere) in Krankenhäusern oder Heimen, sofern der Hauptwohnsitz erhalten bleibt.

👉 Daten werden besser geschützt
Melderegisterauskünfte werden im Bundesmeldegesetz erschwert, um den Adresshandel nicht zu unterstützen. So bekommen Unternehmen für Werbung und Adresshandel nur noch Auskünfte, wenn der Betroffene dem ausdrücklich zugestimmt hat. Andere gewerbliche Anfragen müssen genau den Zweck der Anfrage benennen und die gelieferten Daten dürfen auch nur für diesen Zweck genutzt werden, ansonsten droht ein Bußgeld.

👉 Neue Auskunftssperre
Bislang gab es den absoluten Sperrvermerk, wenn der Betroffene ein berechtigtes Interesse nachweisen konnte, dass seine Adressdaten nicht herausgegeben werden dürfen. Ab sofort gibt es zudem einen bedingten Sperrvermerk, den Betroffene, die in Entzugskliniken, Frauenhäusern, Kranken-, Pflege- oder sonstigen Heimen, Gefängnissen oder Asylbewerbereinrichtungen untergebracht sind. Dies hat zur Folge, dass Privatpersonen nur dann Auskunft bekommen, wenn der Betroffene dem zustimmt.

👉 Sicherheitsbehörden bekommen bundesweiten Onlinezugriff
Alle Sicherheitsbehörden sind nun nicht mehr nur auf ihre landeseigenen Melderegister beschränkt, sondern können rund um die Uhr online auf sämtliche Meldedaten bundesweit zugreifen. Dies soll durch eine bessere Vernetzung der Meldeämter gewährleistet werden.

Weiterführende Links zum Thema:

www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Verwaltungsrecht/Meldewesen/Bundesmeldegesetz/bundesmeldegesetz_node.html

www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/11/bundesmeldegesetz-tritt-in-kraft.html?nn=3316336

www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Verwaltungsrecht/entwurf_meldegesetz.pdf?__blob=publicationFile

www.jurarat.de/vermieterbescheinigung-wird-zur-pflicht-das-muessen-mieter-und-vermieter-wissen

www.faz.net/aktuell/finanzen/einzugs-bestaetigungspflicht-wegen-neuem-bundesmeldegesetz-13883125.html

Gefällt mir = Danke für die Info!

Warum sind wir von dieser Entwicklung überhaupt nicht überrascht? Nur die Politik konnte/wollte das nicht vorhersehen; z...
14/07/2015

Warum sind wir von dieser Entwicklung überhaupt nicht überrascht? Nur die Politik konnte/wollte das nicht vorhersehen; zum Leid der Mieter. Gut gemeint und gut gemacht sind halt doch zwei Paar Schuhe.

Wer zahlt, schafft an - diese Regel gilt laut dem Bestellerprinzip auf dem Wohnungsmarkt, die Vermieter müssen jetzt den Makler zahlen. Doch gerechter wird es nicht: Die Mieten steigen noch mehr ...

09/07/2015

Gestern und heute hat unser Geschäftsführer als Mitglied des Prüfungsausschusses der IHK Frankfurt die mündlichen Abschlussprüfungen abgenommen. Herzlichen Glückwunsch an 11 neue Immobilienkaufleute. War nicht leicht, aber ihr habt Eure Sache richtig gut gemacht. Viel Erfolg auf dem weiteren Berufsweg! :-)

Wir hoffen, dass diese Reform der Grundsteuer nicht für versteckte Steuererhöhungen mißbraucht wird. Da die Grundsteuer ...
06/07/2015

Wir hoffen, dass diese Reform der Grundsteuer nicht für versteckte Steuererhöhungen mißbraucht wird. Da die Grundsteuer umlagefähig ist und über die Nebenkosten gezahlt wird, betrifft es sowohl Eigentümer wie auch Mieter.

Da die Grundstücke höher bewertet werden, müssen die Länder über eine Absenkung der Messzahlen und die Gemeinden die Hebesätze senken. Dies Steuer darf nicht zu einem Bürokratiemonster werden...

Vom Gesetzgeber wurde per 01.06.2015 das "Bestellerprinzip" als einzig zulässige Variante bei der Vermietung vorgegeben....
26/05/2015

Vom Gesetzgeber wurde per 01.06.2015 das "Bestellerprinzip" als einzig zulässige Variante bei der Vermietung vorgegeben. Nachdem wir heute erfolgreich die letzte im Bestand befindliche Mietimmobilie an den Europachef eines multinationalen asiatischen Konzerns vermieten konnten und innerhalb der letzten 12 Monate wieder die Traumquote von 100% aller Vermiet-Aufträge erzielen konnten (und nein es waren nicht nur ein oder zwei), bieten wir ab heute alle neu erscheinenden Mietimmobilien ohne zusätzliche Mietercourtage an. Wenngleich wir nicht davon ausgehen, dass dadurch oder durch die Mietpreisbremse die "Schlangen" der Suchenden kürzer werden (in benachbarten europäischen Ländern, die dies vorher eingeführt hatten, war zu sehen, dass eher das Gegenteil eintritt), so werden wir uns natürlich an das Gesetz halten und sind gespannt, wie sich der Markt entwickelt. Wollen auch Sie Ihre Immobilie professionell und kompetent vermieten? Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht. Gerne freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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