11/07/2012
Stadt Köln stoppt Bettensteuer nach dem Leipziger Urteil
Nach dem Leipziger Urteil stoppt die Stadt Kön vorerst die Bettensteuer.
Foto: dpa Nach dem Leipziger Urteil stoppt die Stadt Kön vorerst die Bettensteuer.
Foto: dpa
Köln –
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die pauschale Bettensteuer auf auf Hotelübernachtungen für nichtig erklärt hat, stoppt die Stadt Köln die Steuer. Vorerst.
Die Stadt stelle die "Veranlagung der Kulturförderabgabe" bei den Hoteliers zurück, bis sie die Auswirkungen des Leipziger Urteils auf Köln abschätzen kann. Mit "Kulturförderabgabe" ist die Bettensteuer gemeint.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung erklärt, dass nur für private Übernachtungen eine Bettensteuer erhoben werden dürfe, nicht für geschäftliche Übernachtungen.
Geklagt hatten Hoteliers aus Bingen und Trier. Da die Satzungen beider Städte die Unterscheidung zwischen privat und beruflich nicht enthielten, seien sie unwirksam.
Auch in der Kölner Satzung gibt es diese Unterscheidung nicht. Jedoch gibt es in der Domstadt die Möglichkeit, Rückerstattungsanträge zu stellen, wenn der Hotelier zu Unrecht die Steuer kassiert hat.
Dabei wird nach privaten und geschäftlichen Übernachtungen unterschieden. Ob das ausreichend ist, muss noch geklärt werden.
Gegen die Kölner Bettensteuer läuft derzeit ohnehin eine Klage. Das Gericht muss ihre Rechtmäßigkeit klären. In einem ersten Urteil des Verwaltungsgerichts Köln war die Bettensteuer für korrekt befunden worden.
2011 hat die Stadt Köln 4,5 Millionen Euro durch die Bettensteuer eingenommen. Auf diese Gelder muss die Stadt in Zukunft womöglich verzichten.