11/01/2026
Häufige Fragen zur Umgehung der Erbschaftssteuer auf Immobilien:
In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen, wie Sie sich Erbschaftssteuer auf Immobilien sparen – und was nicht funktioniert.
Wann entfällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien?
Wer eine Immobilie erbt, kann darin einziehen, um die Erbschaftssteuer zu vermeiden. Praktisch alle anderen Erbschaftssteuer-Tricks müssen bereits vor dem Tod des Erblassers in die Wege geleitet werden.
Wie kann ich ein Haus steuerfrei vererben?
Durch eine steueroptimierte Nachlassplanung kann ein Erblasser vor seinem Tod dafür sorgen, dass seine Erben keine Erbschaftssteuer auf die Immobilie entrichten müssen. Von der Änderung der Familienverhältnisse bis zum Supervermächtnis im Berliner Testament gibt es eine ganze Reihe an Erbschaftssteuer-Tricks. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie oder gar mehrere Immobilien sein Eigen nennt, kann zwecks Steuerersparnis Stiftungen gründen.
Kann ich die Erbschaftssteuer legal umgehen?
Ja, gerade bei einer geerbten Immobilie gibt es selbst ohne ausgeklügelte Nachlassplanung die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu vermeiden. Indem der Erbe in Haus oder Wohnung einzieht, spart er sich die Erbschaftssteuer. Bei Gewerbeimmobilien klappt dies nicht.
Wie können Geschwister die Erbschaftssteuer umgehen?
Für Geschwister des Verstorbenen ist es leider nahezu unmöglich, die Erbschaftssteuer zu umgehen. Der Staat betrachtet Geschwister seltsamerweise nicht als nahe Verwandte und billigt ihnen daher nur 20.000 € Freibetrag zu. Lediglich das weiter oben beschriebene Erbe auf Umwegen bietet sich als Lösung an.
Erbschaftssteuer umgehen durch Verkauf?
Wenn Sie das geerbte Haus verkaufen, hat dies keinerlei Einfluss auf die Erbschaftssteuer. Im Gegenteil: Unter gewissen Umständen fällt sogar noch zusätzlich die Spekulationssteuer auf der Verkaufsgewinn an.
Wie wird die Erbschaftssteuer auf Immobilien berechnet?
Das Finanzamt kennt einen für Sie als Erbe unvorteilhaften Weg, wie die Erbschaftssteuer auf Immobilien berechnet wird. Ein Sachverständiger hingegeben ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie für die Erbschaftssteuer anders – mit gesetztes konformen Bewertungsverfahren, aber in Ihrem Interesse. Mit einem entsprechenden Verkehrswertgutachten weisen Sie als Erbe gegenüber dem Finanzamt einen geringeren Immobilienwert nach.
Der Verkauf einer Immobilie in dieser Situation erfordert besondere Sensibilität und Expertise.
Wir sind hier, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Wofür Sie sich auch entscheiden, wir stehen Ihnen vertrauensvoll und sensibel zur Seite und helfen Ihnen durch diese Zeit.
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Wir sind keine Rechtssachverständigen und können und dürfen zum Erbschaftsrecht nicht beraten und können keine diesbezügliche Haftung übernehmen. Wir empfehlen hier zwingend die Hinzuziehung eines Rechtssachverständigen Ihres Vertrauens.