24/10/2026
🏠 Balkon, Loggia und Terrasse – wie viel zählt zur Wohnfläche?
Ein Balkon mit acht Quadratmetern macht die Wohnung nicht automatisch acht Quadratmetern größer. 🌿
Wird die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet, werden Balkone, Loggien und Terrassen in der Regel zu einem Viertel ihrer Grundfläche angerechnet. Unter bestimmten Umständen sind bis zur Hälfte möglich – das ist aber nicht automatisch der Fall.
🔎 Ein Beispiel:
Ein Balkon mit acht Quadratmetern Grundfläche trägt üblicherweise zwei Quadratmeter zur angegebenen Wohnfläche bei. Bei einer Anrechnung von bis zu 50 Prozent wären es höchstens vier Quadratmeter. Was heißt das beim Lesen eines Wohnungsangebots?
Die angegebene Wohnfläche kann die angerechnete Balkon-, Loggia- oder Terrassenfläche bereits enthalten – aber eben meist nur anteilig. Nach der WoFlV gehören diese Flächen zur Wohnfläche, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören.
💡 Unser Tipp: Schaut euch neben der Quadratmeterzahl auch den Grundriss an. Und wenn nicht klar ist, wie die Wohnfläche berechnet wurde, fragt beim Anbieter nach der zugrunde liegenden Berechnung. So wisst ihr besser, wie viel Platz drinnen ist – und wie viel draußen! ☀️