25/09/2026
Notarkosten, Grundbuchkosten, Gerichtskosten – dreimal ähnlich, dreimal etwas anderes. ⚖️
Beim Immobilienkauf entstehen Gebühren an mehreren Stellen. Der Notar rechnet für Beurkundung und Abwicklung ab. Das Grundbuchamt – angesiedelt beim Amtsgericht – berechnet Gerichtskosten für die Eintragungen: Eigentümerwechsel, Grundschuld, Vormerkung.
Beide richten sich nach demselben Gesetz und beide bemessen sich nach dem Geschäftswert – nicht nach Aufwand oder Verhandlungsgeschick. Verhandelbar ist hier also nichts. Planbar dagegen sehr wohl.
👉 Im neuen Video sortieren wir, wer wofür abrechnet und wann diese Kosten fällig werden. Den ganzen Beitrag finden Sie auf unserer Webseite.
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