28/09/2020
Hallo zusammen!
Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
Ist dein Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, du aber auf dein Fahrzeug angewiesen, so hast du für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug.
Benötigst du keinen Mietwagen und dein Fahrzeug steht dir unfallbedingt nicht zur Verfügung, kannst du statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung kann durch mich, als Sachverständiger, vorgenommen werden.
Gibt es Fragen?
Schreib es in die Kommentare!
Im Schadenfall einfach unter den euch bekannten Telefonnummern anrufen:
0208 44 35 876
oder
0163 695 29 59
Ich wünsche allzeit allen eine gute Fahrt!