23/08/2024
Wichtige Informationen zur HKVO:
In den aktuellen Änderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) in Deutschland gab es einige wichtige Neuerungen. Eine der bedeutendsten Änderungen ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz verpflichtet Vermieter nun dazu, die Kosten für CO2-Emissionen, die durch das Heizen entstehen, mit ihren Mietern zu teilen. Dies stellt eine Abweichung von den früheren Regelungen dar, bei denen diese Kosten vollständig auf die Mieter umgelegt werden konnten. Der Anteil, den Vermieter tragen müssen, hängt dabei von der Energieeffizienz des Gebäudes ab: Je energieeffizienter das Gebäude, desto geringer ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss.
Darüber hinaus wird mit der Verordnung der Anreiz für Vermieter erhöht, in energetische Sanierungen und erneuerbare Energiequellen für die Heizung zu investieren, da dies ihre Kostenbeteiligung an den CO2-Kosten verringern kann. Geothermie und Fernwärmenetze, die umweltfreundlicher sind, werden dabei als nachhaltige Alternativen zu herkömmlichen Heizmethoden gefördert. Die deutsche Regierung legt dabei einen besonderen Fokus auf den Ausbau und die ökologischere Gestaltung von Fernwärmenetzen im Rahmen ihrer Klimaziele.
Schon gewusst, auch die Stadtwerke Münster sind bereits aktiv dabei das Fernwärmenetz auszubauen, vielleicht ja auch bald bei Ihrer Immobilie. Sprechen Sie uns gerne an und wir können gemeinsam feststellen, ob auch Sie von der Fernwärme profitierien können.