11/11/2025
𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗯𝗶𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗮𝗱𝗲́! 𝗘𝗶𝗻 𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿 𝗙𝗲𝗵𝗹𝗲𝗿?!
Die Bundesregierung hat die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Hausverwalter gekippt. Diese Pflicht sollte die Qualität unseres Berufsstandes sicherstellen. Gekippt nun als eine Konsequenz des Abbaus der Bürokratie.
𝗪𝗮𝗿 𝗱𝗮𝘀 𝗲𝗶𝗻 𝗴𝗿𝗼𝘀𝘀𝗲𝗿 𝗙𝗲𝗵𝗹𝗲𝗿? Ich sage Nein! Denn: Makler, die ihren Beruf ernst nehmen, bilden sich auch ohne diese „Pflicht“ weiter. Und Hand aufs Herz: Wieviele „Weiterbildungen“ nach MaBV gab es, die eigentlich nur Augenwischerei waren, nur um Stunden sammeln zu können? Zudem: Es gab so gut wie keine Stelle, die die korrekte Durchführung kontrolliert hat. Also wozu Gesetze, wenn es eh keinen juckt, ob ihnen konsequent nachgegangen wird oder eben halt auch nicht.
𝗩𝗶𝗲𝗹 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲 𝗙𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗻 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗣𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝗸: Es braucht eine 𝗭𝘂𝗴𝗮𝗻𝗴𝘀𝘃𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 zu unserem Berufsstand! Sei es eine Ausbildung oder ein Studium im Immobilienbereich. Dies muss bei der Beantragung des Maklerscheins nach Paragraph 34C gleich mit abgefragt werden, nicht nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Co. Wer keine Aus- oder fundierte Weiterbildung im Bereich Immobilien hat: kein Maklerschein. Punkt. Schließlich geht es in der Regel um die höchsten finanziellen Werte unserer Kunden. Für jedes Geschäft in diesem Bereich muss daher die fachliche Kompetenz sichergestellt sein.
Bis das soweit ist, dauert es sicher noch und ist noch ein Stück Arbeit erforderlich. Bis dahin für Euch meine Empfehlung: Schaut genau, wen Ihr mit dem Verkauf Eurer Immobilie beauftragt. Denn nur ein Fachmann ist in der Lage, alles für Euch reibungslos abzuwickeln und Euch vor Problemen und finanziellen Schäden zu bewahren!