03/06/2026
besser!gebrieft 🟢
Das regionale Format, wenn es rund um die Immobilienwelt geht.
Fetter Sieg für Mieter vor dem Bundesgerichtshof! ⚖️💥 Wer seine Bude bisher mit eigenen Elektroöfen geheizt hat, muss die Kosten für eine neue Zentralheizung per Contracting nicht einfach so zahlen! 🛑💸
Die nackten Fakten zum Urteil:
✅ Keine Betriebskosten vorher, keine Umlage nachher: Da Mieter ihren Strom für die Öfen selbst gezahlt haben, greift die gesetzliche Contracting-Umlage hier nicht. Vermieter bleiben auf den Kosten sitzen! 🙅♂️❌
✅ Gesetz gilt nur für den Regelfall: Wer von Elektro auf Zentralheizung umstellt, darf Kosten nicht einfach eins zu eins weiterreichen. Das Gesetz hat diese Lücke schlicht nicht geregelt! 🏛️📁
✅ Teilsieg mit offenem Ende: Komplett kostenlos wird es nicht, aber wie viel Contracting-Gebühr zulässig ist, muss das Landgericht Berlin jetzt mühsam neu prüfen. 🧭🏢
Vermieter können beim Heizungsumbau nicht mehr tricksen – Mieterschutz schlägt Contracting-Wahn! 🏛️🚫
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Quellen: Bundesgerichtshof (BGH) Urteile vom 20.05.2026 (VIII ZR 46/25 und VIII ZR 47/25)