06/08/2026
BGH-Urteil : Klimaanlage in Wohnung erlaubt
Wegweisendes Urteil!!!! Laut BGH seien die aufgrund der Klimaanlagen auftretenden Geräusche in der Regel kein Grund, den Einbau nicht zu gestatten. Damit dürfen Eigentümer nun selbst über den Einbau entscheiden. Das heißt allerdings noch nicht, dass auch der Betrieb folgenlos bleibt - konkrete Störungen durch den Betrieb der Anlage bleiben relevant. Die Nachbarn sind somit nicht völlig rechtlos, wenn es doch zu einem störend hohen Lärmpegel kommt.
Bei Klima-Splitgeräten handelt es sich um Systeme, die aus zwei Komponenten bestehen: Zum einen eine Inneneinheit, durch welche die Raumluft abgekühlt wird, zum anderen eine Außeneinheit, welche die Wärme nach außen abgibt. Dabei wird die Außeneinheit an der Außenwand des Gebäudes fest montiert, wofür eine Durchbohrung der jeweiligen Wand nötig ist.
Schutz vor Hitze wird immer relevanter
Lange Zeit galten Klimaanlagen als Luxus – doch gerade mit zunehmend intensiverer Hitzebelastung, besonders in Stadtwohnungen, werden sie zur dringend nötigen Anpassungsmaßnahme. Ein hoher Versiegelungsgrad durch Asphalt und Beton sowie eine dichte Bebauung führen dazu, dass die Oberflächen tagsüber viel Wärme aufnehmen und speichern. Diese Wärme wird nachts nur langsam wieder abgegeben.
Wer in einer besonders stark betroffenen Gegend lebt, erlebt Hitze längst nicht mehr nur als abstraktes Klimathema, sondern als tägliche Belastung mit realen Folgen. Aufgrund der langsamen Entwicklung von Hitzeschutzmaßnahmen in Städten sehen sich zunehmend auch Eigentümer in der Verantwortung, für adäquaten Schutz zu sorgen. Entsprechend ist es kaum verwunderlich, dass mehr und mehr Eigentümer den Einbau einer Klimaanlage anstreben.