AREM Immobilien

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Hallo zusammen, ich bin Emre und freue mich, euch mitteilen zu können, dass ich jetzt IHK-geprüfter, zertifizierter Verw...
28/03/2025

Hallo zusammen, ich bin Emre und freue mich, euch mitteilen zu können, dass ich jetzt IHK-geprüfter, zertifizierter Verwalter bin! 🏅 Mein Ziel ist es, eine ordnungsgemäße Verwaltung in allen Bereichen – technisch, rechtlich und kaufmännisch – sicherzustellen, damit ihr stets die bestmögliche Betreuung bekommt. Neben der Zertifizierung bringe ich auch mein Wissen aus dem Bachelor of Science in Wirtschaftsingenieurwesen mit ein. Das bedeutet für euch: weniger Wartezeiten, schnellere Antworten und eine noch bessere Betreuung. Mein Versprechen an euch: Ich lasse euch nicht im Stich!

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16/01/2025

🏡 Digital, einfach, effizient – das Eigentümerportal von AREM Immobilien! 📲✨

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Frohe Festtage und ein erfolgreiches neues Jahr 2025! 🎄✨AREM Immobilien bedankt sich bei unseren geschätzten Partnern un...
24/12/2024

Frohe Festtage und ein erfolgreiches neues Jahr 2025! 🎄✨

AREM Immobilien bedankt sich bei unseren geschätzten Partnern und Kunden für Ihr Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit in unserem ersten Jahr. Wir bedanken uns herzlich für jeden einzelnen, der uns in unserem ersten Jahr begleiten durfte.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien besinnliche Feiertage, Gesundheit und Zufriedenheit.

Als verlässlicher Partner in der Immobilienverwaltung stehen bei uns Sorgfalt, Transparenz und nachhaltige Lösungen im Mittelpunkt. Auch 2025 werden wir weiterhin engagiert dafür sorgen, dass Ihre Immobilien professionell und wertorientiert betreut werden – denn Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb.

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15/11/2024

Wusstet ihr schon, dass wir IVD-Mitglied sind? Als Teil des Immobilienverbands Deutschland stehen wir für höchste Qualität und Fachkompetenz in der Immobilienverwaltung. Unsere Mitgliedschaft garantiert Ihnen professionelle Betreuung und fundierte Marktkenntnis – denn Ihre Immobilie verdient das Beste! 🏠✨

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06/11/2024

Genießen Sie Ihr Zuhause, ohne sich um die Verwaltung kümmern zu müssen! 🏡✨ Mit AREM Immobilien UG erhalten Sie alle Dienstleistungen rund um Ihre Immobilie – unkompliziert und aus einer Hand. Von der Verwaltung bis zur Instandhaltung: Wir sorgen dafür, dass Sie sich entspannt zurücklehnen können.

In der Immobilienwirtschaft sind die genaue und rechtssichere Abrechnung von Hausgeld und Betriebskosten entscheidend. Z...
17/07/2024

In der Immobilienwirtschaft sind die genaue und rechtssichere Abrechnung von Hausgeld und Betriebskosten entscheidend. Zwei zentrale Prinzipien, die hierbei eine Rolle spielen, sind das Einnahmen-Ausgaben-Prinzip und das Leistungsprinzip. Diese Prinzipien bestimmen, wie und wann bestimmte Posten in die Abrechnung einfließen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, welches Prinzip in welcher Situation angewendet werden muss. Hier werfen wir einen detaillierten Blick auf diese Prinzipien und die maßgeblichen BGH-Urteile.

Der BGH hat mehrfach bestätigt, dass Hausgeldabrechnungen einer WEG nach dem Einnahmen-Ausgaben-Prinzip erstellt werden müssen. Ein wichtiges Urteil in diesem Zusammenhang ist:
BGH, Urteil vom 20.07.2012, V ZR 235/11

In diesem Urteil stellte der BGH klar, dass für die Hausgeldabrechnung einer WEG der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung entscheidend ist und nicht der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Auch für die Betriebskostenabrechnung hat der BGH klargestellt, dass das Leistungsprinzip Anwendung findet. Ein maßgebliches Urteil ist:
BGH, Urteil vom 17.11.2004, VIII ZR 115/04

In diesem Urteil bestätigte der BGH, dass bei der Betriebskostenabrechnung das Leistungsprinzip zu beachten ist. Es geht darum, dass die Mieter nur für die tatsächlich in der Abrechnungsperiode erbrachten Leistungen aufkommen müssen.

Die Abgrenzung der Prinzipien ist von großer praktischer Bedeutung für die rechtssichere Erstellung von Abrechnungen. Für Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften bedeutet dies, dass sie bei der Hausgeldabrechnung auf das Einnahmen-Ausgaben-Prinzip achten müssen. Hingegen müssen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung das Leistungsprinzip anwenden.

Wir wünschen allen muslimischen Freunden und Partnern ein gesegnetes Fest im Hause ihrer Liebsten.🌙✨Eid Mubarak, wünscht...
17/06/2024

Wir wünschen allen muslimischen Freunden und Partnern ein gesegnetes Fest im Hause ihrer Liebsten.🌙✨

Eid Mubarak, wünscht euch AREM Immobilien 🤍💙

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Montabaur
56410

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