28/10/2014
Grundbucheinsicht: Protokollierungspflicht für Einsichtnahmen
Mit Beginn des Monats Oktober ist die moderne Technik auch in die Grundbuchämter eingekehrt. Digitalisierte Grundbücher dürfen nun von Ländern in eine einheitliche elektronische Datenbank zusammengetragen werden. Eine deutliche Erleichterung von Recherchen und Anfragen geht damit einher. Zudem besteht seit dem 1. Oktober die Protokollierungspflicht der Einsichtnahme. Eigentümer erhalten so einen Überblick der Personen, die über ein angeblich berechtigtes Interesse das Grundbuch eingesehen haben. Mehr unter http://www.hausverwaltung-deimel.de/grundbucheinsicht-protokollierungspflicht-fuer-einsichtnahmen/
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