13/05/2026
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg sorgt in der Teilverkaufsbranche für Aufmerksamkeit: Ein Immobilienteilverkauf wurde im konkreten Fall nicht als Verbraucherdarlehen eingeordnet.
Für Anbieter ist das ein wichtiges Signal. Für Eigentümer bleibt aber die entscheidende Frage:
Wenn Sie Geld erhalten, dafür ein laufendes Nutzungsentgelt zahlen und gleichzeitig einen Teil Ihrer Immobilie abgeben, fühlt sich das wirtschaftlich nicht trotzdem wie ein Kredit an?
Genau darum geht es in unserem Beitrag und in der neuen Podcastfolge von „Immobilien & Rente“. Wir ordnen ein, was das Urteil bedeutet, warum der Begriff „kein Darlehen“ nicht automatisch Entwarnung bedeutet und welche Punkte Eigentümer vor einem Teilverkauf unbedingt prüfen sollten.
Besonders wichtig sind dabei das Nutzungsentgelt, mögliche Kosten beim Rückkauf, die Instandhaltungspflichten und die Frage, was langfristig für die eigene finanzielle Sicherheit oder die Erben bleibt.
Hier gehts zur neue Folge von „Immobilien & Rente“:
https://www.degiv.de/immobilien-und-rente-podcast/teilverkauf-kein-verbraucherdarlehen/