21/05/2026
Als Vermieter:in hast du das Recht, die Miete zu erhöhen – aber nicht einfach so und nicht wann du willst. Es gibt klare gesetzliche Regeln, die du kennen musst. Sonst riskierst du rechtlichen Ärger. 💰
Regel 1: Die Wartezeit ⏳
Du kannst die Miete frühestens 12 Monate nach dem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung erhöhen. Vorher ist jede Erhöhung unwirksam – egal was im Vertrag steht.
Regel 2: Die Kappungsgrenze 📊
Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 % steigen – in angespannten Wohnungsmärkten sogar nur um 15 %. Das gilt unabhängig davon, wie stark die Mieten in deiner Region gestiegen sind.
Regel 3: Die Vergleichsmiete 🏘️
Du kannst die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen – also dem Mietpreis der für vergleichbare Wohnungen in deiner Stadt üblich ist. Diese findest du im Mietspiegel deiner Gemeinde. Ohne diesen Nachweis kann dein Mieter die Erhöhung ablehnen.
Regel 4: Die Ankündigungsfrist 📬
Eine Mieterhöhung muss schriftlich angekündigt werden – per Brief oder E-Mail. Dein Mieter hat danach 2 Monate Zeit zu reagieren. Erst ab dem übernächsten Monat tritt die Erhöhung in Kraft. Mündliche Absprachen zählen nicht.
Regel 5: Modernisierungsumlage 🔧
Wenn du in die Wohnung investierst – neue Heizung, neue Fenster, Dämmung – kannst du unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Aber auch hier gelten strenge Ankündigungs- und Begründungspflichten.
Mit EverReal Go! begleiten wir dich durch den gesamten Vermietungsprozess – von der Inseratserstellung über die Bewerberauswahl und Besichtigungen bis hin zur Wohnungsübergabe. Alles in einem Flow. 💛
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