04/06/2020
Throwback Thursday Part 6
Ein weiteres Werkzeug von uns Gutachtern ist die „Gutachterliche Stellungnahme“. Sie wird eindeutig weniger angewendet als Wert- oder Unfallgutachten. In unseren bisherigen Fällen sind diese nötig gewesen, damit überhaupt ein Reststreit starten kann bzw. man die Fakten mal von einem Fachmann dokumentiert hat.
Im vorliegenden Fall ging es um ein Auto, welches von einer jungen Familie bei einem Vertragshändler gekauft wurde. Der Wagen wurde als „unfallfrei“ verkauft. Doch schon bald kamen erste Zweifel auf, so dass sie uns beauftragten einen Bericht zu schreiben, um damit beim Händler vorstellig zu werden.
Was durch uns festgestellt wurde, war, dass am Fahrzeug eindeutig
Reparaturarbeiten durchgeführt wurden und diese nur
teilweise sach- und fachgerecht gemacht wurden.
Es fehlten Befestigungen an Kotflügel und Radhaus, es fand sich Karosseriedichtmasse im begutachten Bereich und man erkannte, dass der Scheinwerfer mangelhaft zur Lackierung abgeklebt wurde.
Die Lackunterschiede zwischen der rechte Fahrzeugseite und der
Motorhaube war unter perfektem Licht deutlich zu erkennen und dazu Lackierung des Kotflügels teilweise nicht gleichmäßig gewesen. Neben obligatorischen Montagespuren an den Verschraubungen wurden auch deutliche Unterschiede in der Lackschichtdicke gefunden.
Fazit nach dem Dokument von uns: Die Familie konfrontierte den Verkäufer damit und drohte mit einem Anwalt. Der Kauf wurde zum glück rückabgewickelt.
Ein weitere Stellungnahme wird in den nächsten Wochen vorgestellt, dieser Fall ähnelte einer CSI Miami Folge 😁 – nur ohne menschliches Opfer zum Glück