06/01/2022
Wussten Sie, dass sowohl für die Übermittlung der Betriebskostenabrechnung als auch für einen möglichen Einspruch der Mieter gesetzliche Fristen gelten? 💡
Die Nebenkostenabrechnung erfolgt jährlich und muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums übermittelt werden. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, müssen Nachforderungen nicht gezahlt werden. 🙌🏽
Mieter haben 30 Tage Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen. ⏰ Während dieser Zeit können Mieter Einsicht in die Originalunterlagen verlangen. Sollte diese Zeit nicht ausreichen, kann die Nachzahlung explizit unter Vorbehalt erfolgen.
Die Zahlung sollte auf keinen Fall verweigert werden, denn dann sieht man sich manchmal schneller vor Gericht wieder, als einem lieb ist. 👩🏼⚖️