Mietvertrag24

Mietvertrag24 Der Autor verfasst seit 1979 Haus- und Wohnungsmietverträge. Seit über 10 Jahren werden erfolgreich Mietverträge über das Internet verkauft.

Es ist noch kein Fall bekannt, bei dem es einen Rechtsstreit mit negativem Ausgang gegeben hat, in denen unsere Mietverträge bei der deutschen Gerichtsbarkeit geprüft worden sind.

Wasser läuft im WC ununterbrochenWieder ein Fall aus der Praxis. Ein junger Mieter bezog eine 1-Zimmer-Wohnung und nach ...
26/06/2025

Wasser läuft im WC ununterbrochen

Wieder ein Fall aus der Praxis. Ein junger Mieter bezog eine 1-Zimmer-Wohnung und nach kurzer Zeit wurde das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit gekündigt.
Daraufhin hat er auch das Mietverhältnis gekündigt und zog vorübergehend wieder zu seinen Eltern. Beim Verlassen der Wohnung hat er leider vergessen, dass in der Toilette das Wasser ununterbrochen die Schüssel herunterlief, vielleicht hatte sich beim Spülen die Taste verklemmt oder der Schwimmer im WC-Kasten hat nicht mehr funktioniert. Wie auch immer, nach 14 Tagen kam er wieder in die Wohnung und stellte den Schaden fest. Die Wasseruhr zeigte einen enormen Verbrauch von mehreren Kubikmetern.

Die Reparatur, die mietrechtlich gesehen als Bagetellschaden zu bezeichnen ist, war vom Vermieter zu übernehmen, den Verbrauch an Wasser musste der Mieter bezahlen, das waren mehrere Hundert Euro, und zusätzlich zum Wasserbezug kommt auch noch das Abwasser, das an den Versorgungsgeber zu entrichten ist.

Die Grundlage für die Bezahlpflicht des Mieters war, dass er es versäumt hat, die WC-Spülung zu kontrollieren, denn er hat in der Juristensprache fahrlässig gehandelt, weil er den Vermieter über den Umstand einer sofort fälligen Reparatur nicht informiert hat.

Fazit: Kontrollieren Sie nach dem Spülgang stets, ob das Wasser im WC nachläuft.
Wenn ja, informieren Sie sofort Ihren Vermieter, denn er hat die Reparatur zu veranlassen. Wenn die Rechnung bis exakt 100 Euro inkl. Mehrwertsteuer ausmacht, bezahlt sie der Mieter, im anderen Fall ab hundert Euro aufwärts der Vermieter.

Kein Recht zum Abstellen von Schuhen vor Wohnungstür!Vermieter steht Unterlassungsanspruch zu.Es besteht kein Recht des ...
24/03/2025

Kein Recht zum Abstellen von Schuhen vor Wohnungstür!
Vermieter steht Unterlassungsanspruch zu.
Es besteht kein Recht des Mieters vor der Wohnungstür Schuhe abzustellen. Dem Vermieter steht insofern gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Unterlassung zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Mieterin einer Wohnung von ihrer Vermieterin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. auf Unterlassung des Abstellens von Schuhen vor der Wohnungstür in Anspruch genommen.
Anspruch auf Unterlassen des Abstellens der Schuhe.
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 541 BGB der Anspruch auf Unterlassung des Abstellens der Schuhe vor der Wohnungstür zu. Unabhängig davon, ob eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbietet, dienen Treppenhäuser, Aufgänge und Laubengänge nur zum Betreten, um zur angemieteten Wohnung zu gelangen. Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in diesem Bereich sei von der zweckgebundenen Nutzung nicht umfasst und gehöre nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Keine unangemessene Benachteiligung der Mieter
Eine unangemessene Benachteiligung der Mieter liege darin nach Auffassung des Amtsgerichts nicht. So können Schuhe vor der Wohnungstür ausgezogen und anschließend in einem in der Wohnung aufgestellten Schuhschrank aufbewahrt werden. Sie können ebenso schnell aus- und wieder angezogen werden wie bei einem Abstellen vor der Wohnungstür.

Undichte Duschtüre – Mietminderung?In dem Augenblick, wo ein Mangel an der Mietsache entsteht, hat der Mieter ein Recht ...
13/02/2025

Undichte Duschtüre – Mietminderung?

In dem Augenblick, wo ein Mangel an der Mietsache entsteht, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung, und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter direkt oder indirekt der Verursacher war.

Das dachte sich auch ein Mieter, dessen Duschtüre undicht war. Beim Duschen war so viel Wasser aus der Kabine ausgetreten, dass erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer bzw. in den Fußboden ausgelaufen sind. Er musste sogar Handtücher auslegen, um das austretende Wasser aufzufangen.

Daraufhin kürzte der Mieter die Miete um 10%. Das Gericht gab dem Mieter Recht, denn gemäß § 536 Abs. 1 BGB (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln) kann der Mieter die Bruttomiete angemessen kürzen, wenn ein so gravierender Mangel wie beschrieben auftritt.

Mein Kommentar zu diesem Fall: Zunächst sollte der Vermieter sofort informiert werden, wenn ein Mangel an der Mietsache auftritt. Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der der Mangel beseitigt werden sollte.

Bis zur Beseitigung ist der Anspruch auf Minderung der Miete vorhanden, aber übertreiben sie als Mieter mit der Kürzung nicht, lassen Sie die „Kirche im Dorf“,
denn eine zu große Mietminderung gefährdet das Mietverhältnis in seinem Bestand,
denn eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache berechtigt nicht zur Mietminderung.

Rauchen in der MietwohnungOb zwischen Mieter und Vermieter ein Rauchverbot wirksam vereinbart werden kann, wird von den ...
20/01/2025

Rauchen in der Mietwohnung
Ob zwischen Mieter und Vermieter ein Rauchverbot wirksam vereinbart werden kann, wird von den Gerichten bisher nicht einheitlich entschieden. Meistens ist es jedoch so: Die individuelle Vereinbarung, dass in der Wohnung oder den Gemeinschaftsräumen gar nicht oder nur gelegentlich geraucht werden darf, ist wirksam. Eine pauschale oder formularmäßige Klausel im Mietvertrag hingegen ist ungültig. Endlich hat sich ein deutsches Gericht der Problematik des Rauchens in der Mietwohnung angenommen und hat für Recht erachtet, dass exzessives Rauchen in der Wohnung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört.
Normalerweise vertritt die bundesdeutsche Rechtsprechung die Auffassung, dass Rauchen in der Mietwohnung erlaubt und vertragsgemäß ist. Nun ist für Vermieter und Mieter eines klar: Wer zu viel in seinen Räumen raucht, hat für den Ersatz des Schadens einzustehen, wenn z.B. Teile des Putzes an den Wänden erneuert werden müssen. Das Landgericht in Neurupin hat dies 2024 auch unter der Maßgabe entschieden, obwohl die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag ungültig war, denn so führt das Gericht weiter aus, der Mieter sei auch ohne Verpflichtung aus dem Mietvertrag zur Beseitigung der Schäden, die durch das Rauchen entstanden sind, verpflichtet.

Muss ich bei Auszug aus meiner Mietwohnung putzen?Manche Vermieter hätten gerne, dass ordentliche Mieter ihre Wohnung im...
28/08/2024

Muss ich bei Auszug aus meiner Mietwohnung putzen?

Manche Vermieter hätten gerne, dass ordentliche Mieter ihre Wohnung immer in einem Zustand zu halten, dass man sprichwörtlich „vom Boden essen kann“, selbst dann, wenn sie als Mieter die Wohnung verlassen und ausziehen. Aber was sagt ein Gericht in Deutschland dazu?
Zunächst ist der Mietvertrag zu überprüfen, ob dort eine sogenannte pauschale Reinigungsklausel im Mietvertrag enthalten ist. Diese Bestimmung wäre, so sagt das Gericht aber ungültig. Denn in der Fachsprache der Juristen heißt dies: eine starre Grundreinigungsklausel ist gemäß § 307Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil es sich um eine sogenannte starre Endrenovierungsklausel handelt. Diese starre Klausel enthalte die Einschränkung auf die Erforderlichkeit nicht und deshalb entfällt dann die Reinigungspflicht bei Auszug.
Sollten Sie also bei der Rückgabe die Wohnung oder das Haus im sauberen Zustand hinterlassen und der Vermieter verlangt ausdrücklich die Reinigung der Mietsache gemäß Mietvertrag, obwohl die Räume bereits sauber sind, so lesen Sie bitte in Ihrem Mietvertrag nach, ob eine starre Reinigungsklausel enthalten ist. Im Zweifel lassen Sie sich fachanwaltlich beraten

Wohnungsrückgabe renoviert oder unrenoviert? Das Mietverhältnis ist gekündigt und nun kommt auf jeden Mieter die Frage z...
04/07/2024

Wohnungsrückgabe renoviert oder unrenoviert?
Das Mietverhältnis ist gekündigt und nun kommt auf jeden Mieter die Frage zu: Muss ich renovieren oder nicht? Da hilft ein Blick in den Mietvertrag. Doch nicht immer ist das gültig, was im Mietvertrag steht.

Fangen wir mit dem Grundsätzlichen an: Sofern man eine unrenovierte Wohnung ohne Ausgleichszahlung übernommen hat, so darf man die Wohnung auch wieder unrenoviert zurückgeben. Das heißt, ich muss mein Hab und Gut entfernen und verlasse die Wohnung besenrein. Besenrein bedeutet auch nicht putzen. In älteren Mietverträgen stehen Abgeltungsklauseln, die den Mieter dazu verpflichten, anteilmäßig für nicht vorgenommene Renovierungen Entschädigungen an den Vermieter zu bezahlen. Diese Abgeltungsklauseln sind durch eine BGH-Entscheidung ungültig geworden und dies bedeutet ebenso, dass nur besenrein übergeben werden kann. Es empfiehlt sich in jedem Fall, vor Übergabe der Wohnung mit dem Vermieter oder dessen Vertreter eine Vorabbegehung vorzunehmen, damit man sich verständigen kann, wie die Mietsache zurückzugegeben ist. Als Mieter würde ich einen mit mir nicht verwandten Zeugen mitnehmen, der später als Zeuge zur Verfügung steht. Wer sich nicht sicher ist, wie er seine Mietwohnung zurückzugeben hat, möge den Mietvertrag von einen Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen, bevor er Leistungen erbringt, die er nicht hätte erbringen müssen. Dann steht dem Mieter ein Schadenersatz zu. Und zum Schluss noch eines: der Mieter hat zu beweisen, dass er die Wohnung im unrenovierten Zustand übernommen hat, am besten mit Zeugen oder Fotos, die bei der Übernahme der Wohnung vor Mietbeginn angefertigt wurden (siehe BGH-Beschluss vom 30.01.24 – VIII ZB 43/23).

Nach der Übergabe einer Mietwohnung zu erledigen.Wenn man umgezogen ist, hat man noch einige Dinge zu erledigen. Deshalb...
14/05/2024

Nach der Übergabe einer Mietwohnung zu erledigen.

Wenn man umgezogen ist, hat man noch einige Dinge zu erledigen. Deshalb möchte ich Ihnen heute meine Erfahrung mitgeben, damit Sie wissen, was Sie alles nach dem Einzug noch zu organisieren haben, hier stichpunktartig aufgezählt:

- Stromzähler ablesen (am besten fotografieren), Strom beim Energieversorger anmelden, falls vor dem Einzug bzw. der Übergabe noch nicht geschehen,

- Den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll von der Wohnung und die angefertigen Bilder von der Übergabe sorgfältig aufbewahren bzw. am besten in einem Ordner ablegen,

- falls nicht vom Vermieter oder der Hausverwaltung organisiert, Namens- und Klingelschilder bestellen, die einheitlich mit den übrigen Schilder im Haus angefertigt sein sollten und vom Mieter oder Hausmeister angebracht werden,

- einen Anbieter wählen für das Internet, TV (ab 1.7.24 Pflicht für Mieter) und Telefon und zur Anmeldung bringen, falls nicht schon vor dem Einzug bestellt,

- die Hausverwaltung informieren, wenn die Techniker im Anschlussraum (ist i.d. Regel im Keller ein bestimmer Raum) das Internet, Telefon oder den Kabelanschluss mit dem neuen Mieter einen Termin zur Installation vereinbaren wollen,

- Telefon-Notruf-Nr. vom Hausmeister u. Vermieter im Handy einspeichern,

- auf die im Mietvertrag vereinbarte Hausordnung achten, damit man als Bewohner des Hauses nicht unangenehm auffällt,

- bei den Nachbarn im Hause persönlich vorstellen, das macht immer einen guten Eindruck,

- bei einer Einstandsparty, die Nachbarn informieren, dass es evtl. für ein paar Stunden lauter wie sonst werden könnte,

- einen Zweitschlüssel von der Wohnung bei einer Person seines Vertrauens hinterlegen, damit man keinen teueren Schlüsseldienst in Anspruch nehmen muss, wenn man sich ausgesperrt hat,

- eine Haftpflichtversicherung abschließen, falls noch nicht erledigt, denn jeder Mieter hat eine derartige Versicherung für von ihm verursachte Schäden an der Wohnung abzuschließen, ist zwar nicht Pflicht, wird aber meinstens vom Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages verlangt,

- Brandmelder auf Funktion überprüfen. Spätestens innerhalb eines Jahres nach Einzug hat der Mieter ein schriftliches Protokolls mit Datum und Uhrzeit anzufertigen, dass die in der Wohnung befindlichen Brandmelder funktionieren,

- bei der Meldebehörde (Gemeinde/ Rathaus) die Meldebescheinigung vom Vermieter unterschrieben vorlegen, damit der Umzug/ Einzug gemeldet wird.

Wenn Ihnen zu diesem Thema noch etwas einfällt, können Sie mir Ihre Erfahrung gerne mitteilen unter: [email protected]

Was versteht man unter einer pünktlichen Mietzahlung?In den meisten Formularmietverträgen steht folgende Klausel, was di...
20/12/2023

Was versteht man unter einer pünktlichen Mietzahlung?

In den meisten Formularmietverträgen steht folgende Klausel, was die Pünktlichkeit der Mietzahlungen anbelangt: „Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.“ Diese Klausel ist unwirksam, denn unser Bundesgerichtshof sieht darin eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor. Nach der gesetzlichen Bestimmung kommt es für die rechtzeitige Absendung der Miete nur darauf an, dass der Mieter die Überweisung bis zu dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vornimmt. Wenn also das Geld bis zum dritten Werktag für den laufenden Monat auf den Weg gebracht wird, dann kann es durchaus sein, dass die Miete beim Vermieter ein bis zwei Tage später ankommt. Die Zahlungsverzögerung, für den die Bank verantwortlich ist, darf ungerechterweise nicht auf den Mieter verlagert werden. Das widerspricht der gesetzlichen Regelung und ist deshalb unwirksam. Fazit für die Vermieter: nicht gleich beim Mieter reklamieren, wenn einmal bedingt durch Sonn- und/oder Feiertage die Miete etwas später eintrifft. Wegen zwei oder drei Tage verspätet entrichteter Miete wird niemand dafür eine Wohnungskündigung erfahren müssen.

Für Vermieter und Mieter - Profiwissen mit über 50 Beiträgen jetzt verfügbar!Bei google.de abrufbar unter „Gloßner Kolum...
07/11/2023

Für Vermieter und Mieter - Profiwissen mit über 50 Beiträgen jetzt verfügbar!
Bei google.de abrufbar unter „Gloßner Kolumne“. Im Bayreuther Tagblatt gibt
Hans Werner Gloßner in regelmäßigen Kolumnen sein Wissen und seine 45-jährige Immobilienerfahrung im Bereich Vermietung und Verkauf von Immobilien weiter. Für jeden ist etwas dabei, Sie erhalten Tipps, Kommentare, Erfahrungsberichte und Ratschläge, die für Sie einen echten geldwerten Vorteil darstellen. Für den Laien genauso interessant wie für den Profi, einfach mal reinschauen, es rentiert sich für Sie, versprochen!

Ärger mit Kleinreparaturen nach MietbeginnZunächst einmal möchte ich bei der Definition des Begriffs der Kleinreparature...
16/10/2023

Ärger mit Kleinreparaturen nach Mietbeginn

Zunächst einmal möchte ich bei der Definition des Begriffs der Kleinreparaturen im Mietrecht auf die üblich verwendeten Formularmietverträge verweisen, die näher aufschlüsseln, was Kleinreparaturen sind, die auch als Bagatellschäden bezeichnet werden.
Nun zu einem aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung immer wiederkehrenden Fall: Der Mieter zieht in die neuen Räumlichkeiten ein und nach einer gewissen Zeit stellt er fest, dass z.B. im Bad, in der Dusche oder in der mitgemieteten Einbauküche die Spüle verstopft ist, weil der oder die Vormieter das notwendige Reinigen der Abflüsse versäumt haben.
In diesem Fall hat der Mieter hat bis zu sechs Monaten das Recht, beim Vermieter zu reklamieren, sagt die Rechtsprechung. Es handelt sich bei dieser Sachlage um eine unzulässige Zufallshaftung, das heisst, dass er die Reparatur weder veranlassen muss noch die Kosten dafür zu übernehmen hat. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Vermieter den oder die Vormieter zur Rechenschaft ziehen kann, denn er steht in der Beweispflicht, dass der Vormieter der Verursacher des Schadens war. Speziell in den von mir geschilderten Fällen kann sich z.B. bei einer 30-jahre alten Wohnung die Verstopfung im Lauf der Jahrzehnte allmählich gebildet haben, weil der oder die Vormieter nicht die erforderliche Sorgfalt beim Reinigen der besagten Abflüsse haben walten lassen. Fazit: der Vermieter bleibt leider auf diesen Kosten sitzen.

Einbauküche mitvermietenBisher war man landläufig der Meinung, wenn man eine Einbauküche umsonst zur Verfügung stellt, d...
25/09/2023

Einbauküche mitvermieten

Bisher war man landläufig der Meinung, wenn man eine Einbauküche umsonst zur Verfügung stellt, dann hätte man das Problem mit der Reparaturpflicht für den Vermieter auf den Mieter abgewälzt. Leider ist diese Auffassung durch ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Besigheim vom 22.06.23 (AZ: 7 C 442/22) nicht mehr haltbar. Im Klartext bedeutet dies, dass man nur noch Bagetellschäden (das sind kleine Reparaturen bis zu einem Betrag von 100 € inkl. MWSt.) an den Mieter delegieren kann. Reparaturen, die im Amtsdeutsch Instandhaltungen heißen, sind also in jedem Fall jetzt vom Vermieter zu bezahlen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jeder Vermieter nun für seine Küche eine Miete (= Küchenzuschlag) verlangen sollte.

Meine Empfehlung lautet deshalb:
Neben der Grundmiete (= Nettomiete) ist eine zusätzliche monatliche Miete für die Einbauküche zu berechnen. Für die Berechnung der Miete schlage ich vor 8 % des Neupreises dividiert durch 12 Monate als Miete auszuweisen. Beispiel: Neupreis: 6.000 € x 8 % = 480 € : 12 Monate = 40 € Mietzuschlag pro Monate zur Grundmiete. Wenn Sie eine ältere Einbauküche einem Vormieter ablösen, können Sie analog verfahren, aber bitte den Küchenzuschlag zum Kaufpreis und nicht zum Neupreis ansetzen.

Mietminderung wegen mangelnder WarmwasserversorgungIst Ihnen das auch schon mal passiert? Sie drehen das warme Wasser in...
31/05/2023

Mietminderung wegen mangelnder Warmwasserversorgung

Ist Ihnen das auch schon mal passiert? Sie drehen das warme Wasser in Ihrer Mietwohnung auf und es kommt und kommt nicht, und wenn, dann erst im Verlauf von mehreren Minuten.
In diesem Fall sollten Sie wissen, dass es sich um einen Mangel an der Mietsache handelt, der aber sehr differenziert betrachtet werden muss, wenn es darum geht, die Miete zu kürzen.

In jedem Formular-Mietvertrag steht, dass ein Mangel in der Wohnung dem Vermieter angezeigt werden muss. Außerdem hat man dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der er den Mangel zu beheben hat. Die Fristen sind sehr großzügig zu bemessen, denn Handwerker auf die Schnelle her zu bekommen, ist heutzutage gar nicht so einfach. Ich würde schätzen, dass man eine Reparatur zwischen 8 und 14 Tagen verlangen kann, je nach Dringlichkeit. Unabhängig davon entsteht der Grund – unabhängig mit Auftreten des Mangels an der Mietsache – die Miete zu kürzen.

Die Gerichte gehen davon aus, dass die Kürzung immer von der Bruttomiete auszugehen hat und angemessen sein muss. Im Klartext heißt dies, nicht zu viel und nicht zu wenig zu kürzen, denn wenn Sie zu viel kürzen, könnte der Vermieter auf die Idee kommen, Ihnen wegen unberechtigter und zu hoher Mietkürzung das Mietverhältnis zu kündigen. Solche Fälle landen in der Regel vor dem Amtsgericht und wie das Verfahren ausgeht, kann keiner sagen. Ein Amtsgericht in Brandenburg hat vor kurzem in Sachen Warmwasser entschieden, wann und wie es zu einer Mietminderung kommen kann: Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass das warme Wasser nach dem Vorlauf von ca. 23,3 Litern nach ca. 50 Sekunden eine Temperatur von ca. 40 °C, nach dem Vorlauf von ca. 28 Litern nach ca. 60 Sekunden eine Temperatur von ca. 42 °C und erst nach ca. 230 Sekunden eine Temperatur von 50,6 °C, jedoch im Übrigen keine 55 °C aufwies.

Der Richter entschied, dass die Messwerte zu einer Minderung der Bruttomiete um 5 % berechtigen. Der Tenor der Begründung: Eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr gehöre regelmäßig zur Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung. Wenn Sie mehr zum Thema Mietminderung wissen wollen: www.mietminderungstabelle.de.

Mein persönliches Fazit: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, denn es ist es nicht wert, deshalb in Streit zu kommen. Und wegen so einer Lappalie geht man nicht vor Gericht.
Ein gegenseitiges Verständnis und eine gute Kommunikation in Sachen Mietkürzung sind die Basis für ein gutes Mietverhältnis.

Adresse

Am Altenweiher 3
Neumarkt In Der Oberpfalz
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Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
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