Gloßner Immobilien

Gloßner Immobilien Gloßner Immobilien - Ihr Immobilienmakler in Neumarkt und Landkreis mit Metropolregion Nürnberg. Sie Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Gloßner Immobilien
Am Altenweiher 3
D-92318 Neumarkt

Telefon: 09181.1299
Telefax: 09181.1290
E-Mail: [email protected]

Inhaber
Hans Werner Gloßner



Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 6 MDStV
Hans Werner Gloßner

Berufsbezeichnung
Immobilienmakler

Umsatzsteuer-ID
DE157410084

Layout und Programmierung



business & solutions
Homburger Straße 17
90513 Zirndorf

Tel.: 0911.2559883

Web: www

.business-and-solutions.de
E-Mail: [email protected]

Berufsrechtliche Regelung
Immobilienmaklertätigkeit - erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr
eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Inhalt des Onlineangebotes
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Wir freuen uns riesig, eine neue Mieterin für den Einzelhandel in unserer Neumarkter Innenstadt gefunden zu haben.Tanja ...
18/03/2026

Wir freuen uns riesig, eine neue Mieterin für den Einzelhandel in unserer Neumarkter Innenstadt gefunden zu haben.

Tanja Grandl eröffnet einen Premium Secondhand für hochwertige Damenbekleidung 🌷🌞

Kunden dürfen sich dabei auf ausgewählte Stücke von namhaften Designern wie MCM, Closed, P***o und Liu Jo etc. freuen, kombiniert mit Accessoires wie Schuhe, Taschen und Schmuck 👗👠

📌 Relevantes im Überblick:

🆕 clothes and more

🏠 Grünbaumwirtsgasse 20, 92318 Neumarkt

🔑 Eröffnung am Samstag, den 28. März 2026 um 10 Uhr

🕙 Öffnungszeiten: Donnerstag und Freitag – 10 bis 18 Uhr; Samstag – 10 bis 16 Uhr; Dienstag nach Vereinbarung

Wir bedanken uns herzlichst für das in uns gesetzte Vertrauen und wünschen Tanja Grandl viel Erfolg! 😃🙏🏻🍀

Wasser läuft im WC ununterbrochenWieder ein Fall aus der Praxis. Ein junger Mieter bezog eine 1-Zimmer-Wohnung und nach ...
26/06/2025

Wasser läuft im WC ununterbrochen

Wieder ein Fall aus der Praxis. Ein junger Mieter bezog eine 1-Zimmer-Wohnung und nach kurzer Zeit wurde das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit gekündigt.
Daraufhin hat er auch das Mietverhältnis gekündigt und zog vorübergehend wieder zu seinen Eltern. Beim Verlassen der Wohnung hat er leider vergessen, dass in der Toilette das Wasser ununterbrochen die Schüssel herunterlief, vielleicht hatte sich beim Spülen die Taste verklemmt oder der Schwimmer im WC-Kasten hat nicht mehr funktioniert. Wie auch immer, nach 14 Tagen kam er wieder in die Wohnung und stellte den Schaden fest. Die Wasseruhr zeigte einen enormen Verbrauch von mehreren Kubikmetern.

Die Reparatur, die mietrechtlich gesehen als Bagetellschaden zu bezeichnen ist, war vom Vermieter zu übernehmen, den Verbrauch an Wasser musste der Mieter bezahlen, das waren mehrere Hundert Euro, und zusätzlich zum Wasserbezug kommt auch noch das Abwasser, das an den Versorgungsgeber zu entrichten ist.

Die Grundlage für die Bezahlpflicht des Mieters war, dass er es versäumt hat, die WC-Spülung zu kontrollieren, denn er hat in der Juristensprache fahrlässig gehandelt, weil er den Vermieter über den Umstand einer sofort fälligen Reparatur nicht informiert hat.

Fazit: Kontrollieren Sie nach dem Spülgang stets, ob das Wasser im WC nachläuft.
Wenn ja, informieren Sie sofort Ihren Vermieter, denn er hat die Reparatur zu veranlassen. Wenn die Rechnung bis exakt 100 Euro inkl. Mehrwertsteuer ausmacht, bezahlt sie der Mieter, im anderen Fall ab hundert Euro aufwärts der Vermieter.

Kein Recht zum Abstellen von Schuhen vor Wohnungstür!Vermieter steht Unterlassungsanspruch zu.Es besteht kein Recht des ...
24/03/2025

Kein Recht zum Abstellen von Schuhen vor Wohnungstür!
Vermieter steht Unterlassungsanspruch zu.
Es besteht kein Recht des Mieters vor der Wohnungstür Schuhe abzustellen. Dem Vermieter steht insofern gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Unterlassung zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Mieterin einer Wohnung von ihrer Vermieterin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. auf Unterlassung des Abstellens von Schuhen vor der Wohnungstür in Anspruch genommen.
Anspruch auf Unterlassen des Abstellens der Schuhe.
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 541 BGB der Anspruch auf Unterlassung des Abstellens der Schuhe vor der Wohnungstür zu. Unabhängig davon, ob eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbietet, dienen Treppenhäuser, Aufgänge und Laubengänge nur zum Betreten, um zur angemieteten Wohnung zu gelangen. Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in diesem Bereich sei von der zweckgebundenen Nutzung nicht umfasst und gehöre nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Keine unangemessene Benachteiligung der Mieter
Eine unangemessene Benachteiligung der Mieter liege darin nach Auffassung des Amtsgerichts nicht. So können Schuhe vor der Wohnungstür ausgezogen und anschließend in einem in der Wohnung aufgestellten Schuhschrank aufbewahrt werden. Sie können ebenso schnell aus- und wieder angezogen werden wie bei einem Abstellen vor der Wohnungstür.

Undichte Duschtüre – Mietminderung?In dem Augenblick, wo ein Mangel an der Mietsache entsteht, hat der Mieter ein Recht ...
13/02/2025

Undichte Duschtüre – Mietminderung?

In dem Augenblick, wo ein Mangel an der Mietsache entsteht, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung, und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter direkt oder indirekt der Verursacher war.

Das dachte sich auch ein Mieter, dessen Duschtüre undicht war. Beim Duschen war so viel Wasser aus der Kabine ausgetreten, dass erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer bzw. in den Fußboden ausgelaufen sind. Er musste sogar Handtücher auslegen, um das austretende Wasser aufzufangen.

Daraufhin kürzte der Mieter die Miete um 10%. Das Gericht gab dem Mieter Recht, denn gemäß § 536 Abs. 1 BGB (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln) kann der Mieter die Bruttomiete angemessen kürzen, wenn ein so gravierender Mangel wie beschrieben auftritt.

Mein Kommentar zu diesem Fall: Zunächst sollte der Vermieter sofort informiert werden, wenn ein Mangel an der Mietsache auftritt. Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der der Mangel beseitigt werden sollte.

Bis zur Beseitigung ist der Anspruch auf Minderung der Miete vorhanden, aber übertreiben sie als Mieter mit der Kürzung nicht, lassen Sie die „Kirche im Dorf“,
denn eine zu große Mietminderung gefährdet das Mietverhältnis in seinem Bestand,
denn eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache berechtigt nicht zur Mietminderung.

Rauchen in der MietwohnungOb zwischen Mieter und Vermieter ein Rauchverbot wirksam vereinbart werden kann, wird von den ...
20/01/2025

Rauchen in der Mietwohnung
Ob zwischen Mieter und Vermieter ein Rauchverbot wirksam vereinbart werden kann, wird von den Gerichten bisher nicht einheitlich entschieden. Meistens ist es jedoch so: Die individuelle Vereinbarung, dass in der Wohnung oder den Gemeinschaftsräumen gar nicht oder nur gelegentlich geraucht werden darf, ist wirksam. Eine pauschale oder formularmäßige Klausel im Mietvertrag hingegen ist ungültig. Endlich hat sich ein deutsches Gericht der Problematik des Rauchens in der Mietwohnung angenommen und hat für Recht erachtet, dass exzessives Rauchen in der Wohnung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört.
Normalerweise vertritt die bundesdeutsche Rechtsprechung die Auffassung, dass Rauchen in der Mietwohnung erlaubt und vertragsgemäß ist. Nun ist für Vermieter und Mieter eines klar: Wer zu viel in seinen Räumen raucht, hat für den Ersatz des Schadens einzustehen, wenn z.B. Teile des Putzes an den Wänden erneuert werden müssen. Das Landgericht in Neurupin hat dies 2024 auch unter der Maßgabe entschieden, obwohl die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag ungültig war, denn so führt das Gericht weiter aus, der Mieter sei auch ohne Verpflichtung aus dem Mietvertrag zur Beseitigung der Schäden, die durch das Rauchen entstanden sind, verpflichtet.

Muss ich bei Auszug aus meiner Mietwohnung putzen?Manche Vermieter hätten gerne, dass ordentliche Mieter ihre Wohnung im...
28/08/2024

Muss ich bei Auszug aus meiner Mietwohnung putzen?

Manche Vermieter hätten gerne, dass ordentliche Mieter ihre Wohnung immer in einem Zustand zu halten, dass man sprichwörtlich „vom Boden essen kann“, selbst dann, wenn sie als Mieter die Wohnung verlassen und ausziehen. Aber was sagt ein Gericht in Deutschland dazu?
Zunächst ist der Mietvertrag zu überprüfen, ob dort eine sogenannte pauschale Reinigungsklausel im Mietvertrag enthalten ist. Diese Bestimmung wäre, so sagt das Gericht aber ungültig. Denn in der Fachsprache der Juristen heißt dies: eine starre Grundreinigungsklausel ist gemäß § 307Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil es sich um eine sogenannte starre Endrenovierungsklausel handelt. Diese starre Klausel enthalte die Einschränkung auf die Erforderlichkeit nicht und deshalb entfällt dann die Reinigungspflicht bei Auszug.
Sollten Sie also bei der Rückgabe die Wohnung oder das Haus im sauberen Zustand hinterlassen und der Vermieter verlangt ausdrücklich die Reinigung der Mietsache gemäß Mietvertrag, obwohl die Räume bereits sauber sind, so lesen Sie bitte in Ihrem Mietvertrag nach, ob eine starre Reinigungsklausel enthalten ist. Im Zweifel lassen Sie sich fachanwaltlich beraten

Wohnungsrückgabe renoviert oder unrenoviert? Das Mietverhältnis ist gekündigt und nun kommt auf jeden Mieter die Frage z...
04/07/2024

Wohnungsrückgabe renoviert oder unrenoviert?
Das Mietverhältnis ist gekündigt und nun kommt auf jeden Mieter die Frage zu: Muss ich renovieren oder nicht? Da hilft ein Blick in den Mietvertrag. Doch nicht immer ist das gültig, was im Mietvertrag steht.

Fangen wir mit dem Grundsätzlichen an: Sofern man eine unrenovierte Wohnung ohne Ausgleichszahlung übernommen hat, so darf man die Wohnung auch wieder unrenoviert zurückgeben. Das heißt, ich muss mein Hab und Gut entfernen und verlasse die Wohnung besenrein. Besenrein bedeutet auch nicht putzen. In älteren Mietverträgen stehen Abgeltungsklauseln, die den Mieter dazu verpflichten, anteilmäßig für nicht vorgenommene Renovierungen Entschädigungen an den Vermieter zu bezahlen. Diese Abgeltungsklauseln sind durch eine BGH-Entscheidung ungültig geworden und dies bedeutet ebenso, dass nur besenrein übergeben werden kann. Es empfiehlt sich in jedem Fall, vor Übergabe der Wohnung mit dem Vermieter oder dessen Vertreter eine Vorabbegehung vorzunehmen, damit man sich verständigen kann, wie die Mietsache zurückzugegeben ist. Als Mieter würde ich einen mit mir nicht verwandten Zeugen mitnehmen, der später als Zeuge zur Verfügung steht. Wer sich nicht sicher ist, wie er seine Mietwohnung zurückzugeben hat, möge den Mietvertrag von einen Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen, bevor er Leistungen erbringt, die er nicht hätte erbringen müssen. Dann steht dem Mieter ein Schadenersatz zu. Und zum Schluss noch eines: der Mieter hat zu beweisen, dass er die Wohnung im unrenovierten Zustand übernommen hat, am besten mit Zeugen oder Fotos, die bei der Übernahme der Wohnung vor Mietbeginn angefertigt wurden (siehe BGH-Beschluss vom 30.01.24 – VIII ZB 43/23).

Nach der Übergabe einer Mietwohnung zu erledigen.Wenn man umgezogen ist, hat man noch einige Dinge zu erledigen. Deshalb...
14/05/2024

Nach der Übergabe einer Mietwohnung zu erledigen.

Wenn man umgezogen ist, hat man noch einige Dinge zu erledigen. Deshalb möchte ich Ihnen heute meine Erfahrung mitgeben, damit Sie wissen, was Sie alles nach dem Einzug noch zu organisieren haben, hier stichpunktartig aufgezählt:

- Stromzähler ablesen (am besten fotografieren), Strom beim Energieversorger anmelden, falls vor dem Einzug bzw. der Übergabe noch nicht geschehen,

- Den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll von der Wohnung und die angefertigen Bilder von der Übergabe sorgfältig aufbewahren bzw. am besten in einem Ordner ablegen,

- falls nicht vom Vermieter oder der Hausverwaltung organisiert, Namens- und Klingelschilder bestellen, die einheitlich mit den übrigen Schilder im Haus angefertigt sein sollten und vom Mieter oder Hausmeister angebracht werden,

- einen Anbieter wählen für das Internet, TV (ab 1.7.24 Pflicht für Mieter) und Telefon und zur Anmeldung bringen, falls nicht schon vor dem Einzug bestellt,

- die Hausverwaltung informieren, wenn die Techniker im Anschlussraum (ist i.d. Regel im Keller ein bestimmer Raum) das Internet, Telefon oder den Kabelanschluss mit dem neuen Mieter einen Termin zur Installation vereinbaren wollen,

- Telefon-Notruf-Nr. vom Hausmeister u. Vermieter im Handy einspeichern,

- auf die im Mietvertrag vereinbarte Hausordnung achten, damit man als Bewohner des Hauses nicht unangenehm auffällt,

- bei den Nachbarn im Hause persönlich vorstellen, das macht immer einen guten Eindruck,

- bei einer Einstandsparty, die Nachbarn informieren, dass es evtl. für ein paar Stunden lauter wie sonst werden könnte,

- einen Zweitschlüssel von der Wohnung bei einer Person seines Vertrauens hinterlegen, damit man keinen teueren Schlüsseldienst in Anspruch nehmen muss, wenn man sich ausgesperrt hat,

- eine Haftpflichtversicherung abschließen, falls noch nicht erledigt, denn jeder Mieter hat eine derartige Versicherung für von ihm verursachte Schäden an der Wohnung abzuschließen, ist zwar nicht Pflicht, wird aber meinstens vom Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages verlangt,

- Brandmelder auf Funktion überprüfen. Spätestens innerhalb eines Jahres nach Einzug hat der Mieter ein schriftliches Protokolls mit Datum und Uhrzeit anzufertigen, dass die in der Wohnung befindlichen Brandmelder funktionieren,

- bei der Meldebehörde (Gemeinde/ Rathaus) die Meldebescheinigung vom Vermieter unterschrieben vorlegen, damit der Umzug/ Einzug gemeldet wird.

Wenn Ihnen zu diesem Thema noch etwas einfällt, können Sie mir Ihre Erfahrung gerne mitteilen unter: [email protected]

Einfach nur schön!
23/03/2024

Einfach nur schön!

Kunst und Kultur in Neumarkt: Gastronom kämpft für mehr Leben in der Stadt | Seit über 40 Jahren ist die Kult-Kneipe ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen und sozialen Lebens in Neumarkt. Schon damals waren Kunst und Kultur …

24/01/2024

Des Maklers Preisfindung bei Immobilien

Immer wieder erleben wir, dass sich Interessenten bei uns melden, die versuchen, den Preis einer Immobilie in Frage zu stellen. Man möchte mit mehr oder weniger guten Argumenten den Preis der von uns angebotenen Immobilien gleich bei der ersten Kontaktaufnahme so weit nach unten drücken, dass uns manchmal nicht nur die Luft wegbleibt, wir aber gleichzeitig und gelegentlich auch zu Lachsalven neigen. Ich nenne ein Beispiel, das uns in letzter Zeit passiert ist.

Wir haben ein Wohnhaus zum Verkauf bekommen, der Angebotspreis liegt im mittleren sechsstelligen Bereich. Der Preis kommt bei uns zustande durch eine Schätzung, die wir aufgrund von Sach- und Ertragswertverfahren berechnen. Diese Verfahren sind vom Gesetzgeber als legitime Methoden vorgeschrieben, wenn man z. B. ein Gutachten bei der Bank braucht, um eine Immobilie zu finanzieren. Der damalige Interessent wollte 100.000 Euro weniger bezahlen, und zwar ohne dass er jemals die Immobilie von innen gesehen hat. Nachdem wir ihm das Exposé per Mail zugesandt haben, hat er eine Außenbesichtigung vorgenommen und uns eine Mail geschrieben bzw. seine Sichtweise erklärt, warum und wie er zu diesem Preisnachlass gekommen ist. Aus seiner Sicht kann man das vielleicht noch nachvollziehen. Aber glaubt der Interessent wirklich, dass er ohne Besichtigung überhaupt einen Nachlass bekommt? Die Antwort lautet: „Nein!“

Denn ein ordentlicher Makler ermittelt den Preis nach bestem Wissen, nach seiner Erfahrung und seiner fachlichen Ausbildung und stimmt diesen zunächst mit dem Verkäufer ab. Er erklärt u. a. dem Verkäufer: Wenn der Preis zu hoch ist, wird das Objekt lange im Markt sein und wird am Ende wie Sauerbier angeboten und womöglich nicht verkauft. Gleichzeitig: Würde soviel Nachlass den Preis gerecht fertigen, würde der Makler ja sofort mit diesem Preis in den Verkäufermarkt gehen. Ein Spiel mit Verhandlungen nach dem Motto „Schau ma mal“ obliegt dem Makler nicht.

Fazit: Liebe Kaufinteressenten: Zuerst sollten Sie die Immobilie anschauen, dann die Argumente des Maklers anhören und dann reagieren. Bei uns ist es die Norm, dass wir die Einpreisung einer Immobilie so vornehmen, dass diese nur wenig Handlungsspielraum bei der Preisfindung lässt, denn die Banken oder Finanzierungsinstitute wollen von uns eine realistische Einschätzung, dass der Preis bei der Finanzierung gerechtfertigt ist, denn nur dann wird dem Käufer der Kaufpreis und der Kreditvertrag genehmigt.

Dichtigkeitsprüfung für Gasetagenheizung sind BetriebskostenSind Sie Mieter mit einer Gasetagenheizung? Wissen Sie auch,...
21/11/2023

Dichtigkeitsprüfung für Gasetagenheizung sind Betriebskosten

Sind Sie Mieter mit einer Gasetagenheizung? Wissen Sie auch, dass Sie die Kosten der regelmäßigen Dichtigkeitsprüfung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu bezahlen haben?
Diese Kosten wollte ein Mieter nicht bezahlen und wandte sich deshalb an das Gericht. Dieses hatte entschieden: Die Kosten sind umlegbar, denn nach Ansicht des Gerichts handelt es sich um regelmäßige Aufwendungen. Die Prüfung der Betriebssicherheit sind Kosten im Sinne des § 2 Nr. 4a der Betriebskostenverordnung (BetrKV), weil ausströmendes Gas eine erhebliche Gefahr für Vermieter und Mieter darstellt.

Adresse

Am Altenweiher 3
Neumarkt In Der Oberpfalz
92318

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

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