Immobilien Emma Müller

Immobilien Emma Müller Vermittlung von Wohnungen und Häusern zum Kauf oder Miete
Kapitalanlagen, Mehrfamilienhäuser
Vermittlung von Grundstücken

Vertretungsberechtigter: Emma Müller
Berufsaufsichtsbehörde: Gewerbeerlaubnis § 34c, LRA Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Umsatzsteueridentifikationsnummer: Steuer-IdNr. 42 057 185 695 Finanzamt Augsburg-Land

Neu*Neu*Neu*im Angebot - Wohnung Kauf3 ZKB im "Neusäßer Alpenviertel" mit Südbalkon, sofort frei
04/08/2026

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3 ZKB im "Neusäßer Alpenviertel" mit Südbalkon, sofort frei

Immowelt

21/07/2026

Wohnfläche berechnen: Was zählt und was nicht !!

Wie groß eine Wohnung wirklich ist, hängt von der Berechnungsmethode ab. Balkone, Dachschrägen und Nebenräume werden dabei unterschiedlich gewertet, was zu Verwirrung bei Miet- und Kaufinteressierten führt. Experten ordnen ein, welche Regeln tatsächlich gelten.
Für frei finanzierten Wohnraum gibt es keinen einheitlich vorgeschriebenen Maßstab zur Flächenberechnung, erklärt Rechtsanwalt Christoph Stroyer, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt aber meist die Wohnflächenverordnung aus dem sozialen Wohnungsbau. Zur Wohnfläche zählen demnach Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer, Küche, Bad und Flure, nicht aber Keller, Dachböden oder Garagen. Stephen Paul vom Immobilienverband Deutschland ergänzt: Balkone und Terrassen werden meist nur zu einem Viertel angerechnet, bei hochwertiger Ausstattung bis zur Hälfte. Bei Dachschrägen entscheidet laut Paul die Raumhöhe: Unter einem Meter zählt die Fläche gar nicht, zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte.

21/07/2026

Interessant zu wissen:
Doppelrolle als Verwalter und Makler: Nach BGH-Urteil droht Rückforderung der Provision
Wer Mietwohnungen verwaltet und zeitgleich vermittelt, darf künftig auch vom Vermieter keine Provision mehr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof vor einigen Wochen klargestellt. Das Urteil stellt viele makelnde Hausverwaltungen vor finanzielle und rechtliche Herausforderungen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das gesetzliche Provisionsverbot für Wohnungsverwalter gemäß Paragraph 2 Absatz 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes auch dann greift, wenn der Vermieter die Provision zahlt. Selbst bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung besteht bei einer Personalunion von Hausverwaltung und Wohnungsvermittlung kein Provisionsanspruch. Der BGH begründet dies mit dem Schutzzweck des Gesetzes: Einnahmen aus Vermittlungsprovisionen könnten indirekt über höhere Mieten auf Mieter umgelegt werden. Für betroffene Hausverwaltungen entstehen dadurch erhebliche Rückforderungsrisiken für bereits kassierte Provisionen der vergangenen Jahre. Branchenexperten raten Verwaltern daher zur dringenden Überprüfung und Anpassung bestehender Altverträge.

29/10/2025

In Vorbereitung !
Reiheneckhaus in Neusäß
104 m² Wfl. 365 m² Grundstück
Südausrichtung
Modernisierungen sind vorzunehmen
Bei Interesse kontaktieren Sie mich gerne !

Bungalow in 86637 Villenbach zum Kauf
21/03/2024

Bungalow in 86637 Villenbach zum Kauf

Bungalow in Villenbach zum Kauf mit 4 Zimmer, 120 m² Wohnfläche und 845 m² Grundstück. Ausstattung: Bad mit Wanne, Gäste-WC, Bad mit Dusche, Bad mit Fenster, gepflegt, Garten.

Adresse

Vater-Klein-Straße 7
Neusäß
86356

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