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Büroservice, Dokumentenservice

31/12/2021
15/11/2021

Wenn Sie den Verkauf einer vermieteten Immobilie anstreben, müssen einige Besonderheiten beachtet werden.

Grundsätzlich gilt, dass der Verkauf bzw. Kauf keine Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse hat.
➡️ Sie müssen die Pflichten und Rechte aus dem Mietvertrag in den Kaufvertrag übernehmen.
➡️ Um bei den verbindlichen Vereinbarungen mit dem Mieter keine Unklarheiten aufkommen zu lassen, sollten Sie Mietzahlungen, Betriebskosten und die Kaution festhalten.
➡️ Durch das neue Mietverhältnis besteht für den neuen Eigentümer kein automatisches Mieterhöhungsrecht.
➡️ Vor dem Verkauf sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob Mieter ein Vorkaufsrecht haben.
Gern beraten wir Sie in allen Fragen zum Immobilienverkauf mit Mietern.
Ihr Team von Meike Simon Immobilien
Telefon: 015234153230
www.simon-immobilien-neuss.de

26/10/2021

Unterlagen für den Immobilienverkauf!

Es gibt eine Anzahl offizieller Dokumente, die Sie bei einem Immobilienverkauf bereithalten sollten. Dazu gehören auf jeden Fall auch die Protokolle Ihrer Eigentümerversammlungen.
Diese Protokolle sind für potenzielle Käufer von großer Bedeutung, um sich vollumfänglich über die Immobilie zu erkundigen.
Doch warum? Was steht in den Protokollen?
In dem jeweiligen Protokoll für eine ordentliche Eigentümerversammlung finden sich normalerweise zumindest die folgenden Tagesordnungspunkte:
- Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr
- Entlastung der Hausverwaltung sowie des Rechnungsprüfers bzw. Belegprüfers
- Annahme des Wirtschaftsplans für das nächste Wirtschaftsjahr
Wer schreibt die Protokolle und woher bekomme ich diese?
Gesetzlich geregelt ist nicht, wer das Protokoll anfertigen muss. In der Regel erfolgt es jedoch ebenfalls durch den Verwalter. Von ihm wird diese dann auch innerhalb einer bestimmten Frist ausgehändigt.
Sie haben vor Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Ihr Team von Simon Immobilien
www.simon-immobilien-neuss.de

27/09/2021

Aufgeklärt:
Muss ich mich als Mieter an die Mittagsruhe halten?

Rasenmähen und Staubsaugen zur Mittagszeit und Bohren am Sonntag – beinahe jeder wird sich schon einmal über eine Lärmbelästigung aufgeregt haben.
Doch wie sieht das eigentlich mit der „Mittagsruhe“ aus? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten oder Vorgaben?
Nein, eine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe gibt es nicht. Nichtsdestotrotz kann eine Ruhezeit von Ihrer Hausverwaltung festgeschrieben und im Mietvertrag verankert sein.
Werfen Sie einfach mal einen Blick in Ihren Mietvertrag - hier oder in der Hausordnung finden sich in der Regel die Bestimmungen.
Üblicherweise gilt laut Mietvertrag werktags, dazu zählt auch der Samstag, eine Mittagsruhe von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Innerhalb dieser Zeitspanne sollten Sie keine lauten Tätigkeiten ausführen. Hierzu gehört bspw. das Hören lauter Musik, das Spielen von Instrumenten oder handwerkliche Tätigkeiten, wie bohren.
In dieser Zeit ist allerdings keine absolute Stille vorgeschrieben. Geräusche auf Zimmerlautstärke müssen von anderen Bewohnern hingenommen werden.
Zudem sollten Sie wissen: Die Regelung der Mittagsruhe gilt nur für das jeweilige Gebäude des Vermieters. Ist im Nachbargebäude etwa keine Ruhe zur Mittagszeit im Mietvertrag angegeben, können Sie nicht viel ausrichten.

herzliche Grüße
Meike Simon Immobilien
www.simon-immobilien-neuss.de

17/05/2021

Thema Mietminderung!

Wie kann ich mich als Vermieter vor einer Mietminderung schützen?

Grundsätzlich können Ihre Mieter die Miete mindern, wenn ein nicht unerheblicher Mangel an der Mietsache besteht. Sprich, kann ein Mieter seine Wohnung nicht so nutzen, wie er es gewohnt ist bzw. wie das zu erwarten wäre, besteht ein Mangel. Doch so mancher Mieter ist schnell bei der Sache und mindert die Miete bereits bei Kleinigkeiten wie Schmutz im Treppenhaus.
Daher raten wir Ihnen:
✅ Prüfen Sie, ob die Mietminderung rechtens ist und ob diese korrekt durchgeführt wurde.
✅ Sorgen Sie dafür, dass Ihre Immobilie stets instand gehalten wird. Somit geben Sie Ihren Mietern erst gar keinen Anlass zur Mietminderung. Undichte Fenster oder Türen, Schimmel in der Wohnung oder eine kaputte Heizung – so weit muss es nicht kommen.
✅ Sind dem Mieter Mängel bereits beim Einzug bekannt, so kann er diese im Nachhinein nicht als Mietminderungsgrund gelten machen.
Wichtig:
Handeln Sie unverzüglich, wenn Ihr Mieter Sie über einen Mangel informiert, denn es gibt rechtliche Fristen, die eingehalten werden müssen. Die genaue Dauer ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann zwischen einem Tag (Heizungsausfall im Winter) und drei Monaten (zerschlissener Teppichboden) liegen.

Ich wünsche allen Kunden , Freunden und Bekannten ein schönes entspanntes Weihnachtsfest im Kreise der Familie und ein g...
23/12/2020

Ich wünsche allen Kunden , Freunden und Bekannten ein schönes entspanntes Weihnachtsfest im Kreise der Familie und ein gutes und gesundes neues Jahr 2021.

17/08/2020

Die jahrelange Niedrigzinsphase hat den Immobilienmarkt und das Verhalten von Kreditnehmern verändert. Das zeigen Daten von gut 600.000 Finanzierungsabschlüssen von 2010 bis Ende Juni 2020. Eine Folge des Booms: Die Preise sind durch die Decke gegangen.

Ich wünsche allen Kunden und  Kundinnen, Kooperationspartner, Bekannten und Freunden schöne entspannte Ostertage auch in...
09/04/2020

Ich wünsche allen Kunden und Kundinnen, Kooperationspartner, Bekannten und Freunden schöne entspannte Ostertage auch in diesen schwierigen Zeiten.
Wir hoffen alle, dass wir bald wieder zum normalen Leben mit der Familie und Freunden zurück kehren können. In diesem Sinne bleiben Sie Gesund und genießen sie im kleinen Rahmen die Feiertage.

Herzlichst
Meike Simon

07/04/2020

Auch ich habe mich an die Corona-Zeit angepasst und biete daher meinen Eigentümern und Interessenten
KONTAKTLOSE BESICHTIGUNGEN
in verschiedenen Varianten an.
Haben Sie Fragen dazu, sprechen Sie mich an.
www.meike-simon-immobilien.de

Jetzt NEU in meinem Serviceangebot virtuelle 360° Immobilien-Besichtigungen
06/04/2020

Jetzt NEU in meinem Serviceangebot
virtuelle 360° Immobilien-Besichtigungen

Advent Advent - das erste Kerzlein brenntMorgen ist es wieder soweit, die 1. Kerze wird angezündet.Für mich auch wieder ...
30/11/2019

Advent Advent - das erste Kerzlein brennt
Morgen ist es wieder soweit, die 1. Kerze wird angezündet.

Für mich auch wieder Zeit, die besinnlichen Stunden mit der Familie und Freunden zu geniessen und das Jahr ein wenig R***e passieren zu lassen.

30/08/2019

Liebe Immobilienbesitzer,
sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen, aber lieber Privat, ohne Makler.
Aber Sie wissen nicht was für Unterlagen dafür benötigt werden oder wo diese erhältlich sind? Die Banken fordern mittlerweile für Kreditfinanzierungen eine Vielzahl an Unterlagen und Dokumenten von den Verkäufern an. Damit ist so mancher schnell überfordert.
Vielleicht haben Sie aber auch einfach nicht die Zeit oder die Lust sich darum zu kümmern. Behördengänge können sehr Zeitaufwendig sein und viel Nerven kosten.
Ich biete Ihnen hier den entsprechenden Service an. Ich besorge Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für den Verkauf schnell, zuverlässig und diskret. Ob Energieausweis, Grundbuchauszug , Flurkarte etc. Schnell und unkompliziert
Gerne erstelle ich Ihnen auch professionelle Fotos ihrer Immobilie, oder mache eine Marktwerteinschätzung. Ich helfe Ihnen bei fast all ihren Problemen.
Ich stehe Ihnen mit meinem professionellen Dienstleistungsangebot gerne kompetent zur Verfügung . Sprechen sie mich einfach an. Ich helfe Ihnen gerne

Adresse

Glehner Weg 80 A
Neuss
41464

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