Hausverwaltung Heide GmbH

Hausverwaltung Heide GmbH Hausverwaltung in der Verbandsgemeinde Nieder- Olm Willkommen bei Hausverwaltung Heide! Ihr Eigentum stellt oft den größten Teil Ihres Vermögens dar.

Als Spezialisten für die Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG) und Mietshäusern in Mainz sowie in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm sind wir nahezu rund um die Uhr für Sie erreichbar:
Unsere Bürozeiten:
Montags bis Freitags von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie Samstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Sie schätzen die Bearbeitung Ihres Vermögens auf höchstem Niveau? Das bieten wir Ihnen! Frau Bianca Heide s

teht Ihnen als Juristin, geprüfte Immobilienverwalterin (EIA) und mit Ihren langjährigen Erfahrungen als Verwalterin zur Verfügung. Frau Svenja Kleber, Prokuristin, führt die kaufmännische Abteilung und wird Sie in allen kaufmännischen Angelegenheiten umfassend beraten und Ihnen Ihre Fragen bzgl. der Jahresabrechnung beantworten. Ihr Vermögen ist bei uns in guten Händen! Rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch. Telefon: 06136-92 69 313

14/11/2025
27/02/2022
Sehr informatives Seminar beim Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Rüdiger Fritsch
06/06/2019

Sehr informatives Seminar beim Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Rüdiger Fritsch

09/06/2018

Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung bei Verwalterwechsel
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.02.2018 (V ZR 89/17) entschieden, dass die Pflicht zur Erstellung der Abrechnung den Verwalter trifft, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Inhaber des Verwalteramtes ist. Es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Bisher wurde auf die Fälligkeit der Abrechnung abgestellt. Erfolgt der Verwalterwechsel z.B. bereits im Januar, obwohl die Abrechnung noch nicht fällig ist, ist laut neuster Entscheidung des Bundesgerichtshofes der bisherige Verwalter für die Jahresabrechnung des Vorjahres zuständig. Durch die Fälligkeit werde lediglich der Zeitpunkt bestimmt, von dem an die Gemeinschaft die Abrechnung verlange könne. Auch wenn der Verwaltervertrag bereits beendet ist, besteht für den bisherigen Verwalter die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung des Vorjahres. Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofes entspreche es allgemeiner Ansicht, dass nach Beendigung des Verwaltervertrages nachwirkende Pflichten bestehen könnten. Eine zusätzliche Vergütung könne der ausgeschiedene Verwalter nicht verlangen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Dem ausgeschiedenen Verwalter sei die Erstellung auch nicht unmöglich. Denn es stehe ihm ein Einsichtsrecht in die Unterlagen zu, die er bereits dem neuen Verwalter übergeben hat. Hierzu gehören auch die Belege und Abrechnungen, z.B. wie die Heizkostenabrechnung, die zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels noch nicht vorlagen.

25/04/2018
17/04/2018

📣 Achtung, Achtung 📣
Am kommenden Samstag ist es wieder soweit. Wir machen wieder eine Gemeinschaftsübung mit Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr. Diese Übung dient der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Hilfsorganisationen im Schadenfall. Jede Organisation hat die Möglichkeit gleichzeitig ihre individuellen Abläufe zu trainieren.
Das besondere für die Feuerwehr ist, dass jeweils Teilnehmer aus den Technische-Hilfe Einheiten Klein-Winternheim, Stadecken-Elsheim und Nieder-Olm gemischt in den Einsatz gehen und so voneinander lernen und sich kennenlernen.
Dieses Jahr werden sogar zwei Notärzte dabei sein, um die Übungen noch realistischer zu gestalten.

Wir würden uns sehr freuen wenn Sie als Zuschauer dazu kommen und uns bei den Übungen als „Gaffer“ unterstützen würden.
Die Übungen finden ab 09:00 Uhr im Bereich der Reichelsheimerstrasse statt.

Adresse

Nieder-Olm
55268

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 19:00
Dienstag 08:00 - 19:00
Mittwoch 08:00 - 19:00
Donnerstag 08:00 - 19:00
Freitag 08:00 - 19:00
Samstag 09:00 - 18:00

Telefon

+4961369269313

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