16/11/2022
WICHTIGE INFORMATION!!!..die gerne geteilt werden darf.
Da es in den Medien nicht oft erwähnt wurde und es recht lange gedauert hat, bis die Informationen konkret wurden, eine wichtige Info! Wer sich im Jahr 2022 eine Immobilie kauft, um selbst darin zu wohnen, kann sich in Nordrhein-Westfalen einen Teil seiner Grunderwerbsteuer erstatten lassen.
Konkret werden bis zu 2% des Kaufpreises erstattet. (max. Kaufpreis 500.000,-€, max. Erstattung 10.000,-€)
Wer den Kauf bereits abgewickelt hat, kann den Antrag auch rückwirkend stellen. Jeder, der seit dem 1. Januar 2022 eine Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung oder ein Grundstück gekauft hat, kann die teilweise Rückzahlung der Grunderwerbsteuer beantragen. Entscheidend ist, dass das Eigentum selbst genutzt wird oder werden soll, sobald es fertig ist und dass der Kaufvertrag in diesem Jahr notariell beglaubigt wurde. Schnell sein lohnt sich! Der Antrag muss bis zum 31.12.2022 gestellt werden!
Auch viele Sondersituationen, etwa der Kauf einer Immobilie mit anderen oder der Kauf eines Erbbaugrundstücks sind von der Förderung abgedeckt. Bei einem Gemeinschaftskauf muss jedoch mindestens ein Käufer seinen Hauptwohnsitz in die Immobilie verlegen. Zudem müssen alle Käufer gemeinsam einen Antrag stellen. Wer sein Haus erst noch bauen oder renovieren will und deswegen nicht sofort einzieht, kann ebenfalls die Förderung erhalten. Er muss innerhalb von drei Jahren eine Meldebescheinigung nachreichen.
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie unter dem Link: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60136/nrwzuschuss-wohneigentum.html
Viele Grüße, Yvonne Dammer, Immobilienbüro Dammer
Zuschuss für natürliche Personen, die in NRW im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum erworben haben bzw. erwerben