Remy Immobilien

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Remy Immobilien
Johannes Remy
Frankfurter Straße 5
57462 Olpe

Tel.: +49(0)2761 - 94 17 80 | Fax: +49(0)2761 - 94 17 81
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Web: www.remy-immobilien.de

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BRU00365
19/02/2013

BRU00365

BRU00371
19/02/2013

BRU00371

BRU00366
11/01/2013

BRU00366

RMY00312
09/01/2013

RMY00312

BRU00355
07/01/2013

BRU00355

RMY00290
19/12/2012

RMY00290

BRU00349
18/12/2012

BRU00349

14/12/2012

Der Bundestag beschließt:
Mieterhöhungen dürfen, in den Regionen in denen ein Wohnungsengpass herrscht, nur noch 15 % innerhalb von 3 Jahren, anstatt derzeit 20 % betragen. Die Länder können dieses per Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens 5 Jahren bestimmen.
Über das beschlossene Gesetz muss noch der Bundesrat abstimmen. Wird der Gesetzesentwurf nicht noch kurzfristig in der heutigen Bundestagsitzung aufgenommen, wird sich die Länderkammer vorraussichtlich im Februar 2013 damit befassen. Somit könnte die Neuregelung frühestens zum 01.04.2013 in Kraft treten.

11/12/2012

Wusstet Ihr…
… dass auch eine individuelle Vereinbarung der Schönheitsreparaturen in Einzelfällen nichtig sein kann ?! Und zwar dann, wenn die Ausführung auf Kosten des Mieters durch einen bestimmten Fachbetrieb vorgeschrieben wird. Jedoch bedeutet dieses nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsklausel – d.h. der Mieter bleibt zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet.

10/12/2012

Wusstet Ihr..... dass der Mieter bei Auszug zur fachmännischen Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet werden kann. Dies schließt jedoch eine Ausführung in Eigenarbeit bzw. durch Hilfskräfte nicht aus. Hat der Vermieter jedoch eine Ausführung durch Fachhandwerker vorgeschrieben, stellt diese eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist deshalb – zumindest formularvertraglich – unwirksam ?!

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