26/08/2026
Testament: Wer das Haus bekommt, ist nicht automatisch Erbe
Wer in einem Testament eine Immobilie zugesprochen bekommt, wird dadurch nicht zwingend Erbe. Entscheidend ist, welche rechtliche Stellung der Verstorbene der begĂŒnstigten Person tatsĂ€chlich zuweisen wollte.
Ein aktueller Fall zeigt die Folgen unklar formulierter Testamente. Eine LebensgefĂ€hrtin sollte das mit Abstand wertvollste Nachlassobjekt erhalten, ein LadengeschĂ€ft. Das Gericht wertete die Zuwendung dennoch nicht als Erbeinsetzung, sondern als VermĂ€chtnis. Ausschlaggebend war, dass die Frau weder den Nachlass abwickeln noch fĂŒr dessen erhebliche Schulden einstehen sollte. Da im Testament kein Erbe ausdrĂŒcklich bestimmt war, griff die gesetzliche Erbfolge. Der Fall verdeutlicht den rechtlichen Unterschied zwischen Erben und VermĂ€chtnisnehmern. Erben treten grundsĂ€tzlich in die gesamte Rechtsstellung des Verstorbenen ein, einschlieĂlich Verbindlichkeiten. VermĂ€chtnisnehmer haben dagegen lediglich einen Anspruch auf Ăbertragung des ihnen zugedachten Gegenstands.
Ein Testament muss nicht ausdrĂŒcklich die Worte âErbeâ oder âVermĂ€chtnisâ enthalten. Gerade bei selbst geschriebenen Testamenten kann das Fehlen dieser Begriffe jedoch zu erheblichen Problemen fĂŒhren.