13/06/2026
📋 **Gewerbemietrecht: Das sollten Sie als Vermieter wissen**
Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich erheblich vom Wohnmietrecht. Während Wohnungsmieter durch viele gesetzliche Vorschriften geschützt sind, gilt bei Gewerbeflächen weitgehend Vertragsfreiheit. Das eröffnet Ihnen als Vermieter deutlich mehr Gestaltungsspielraum.
**Was das konkret für Sie bedeutet:**
🏢 **Mietpreisgestaltung**
Mietpreisbremsen oder Kappungsgrenzen gibt es bei Gewerberäumen nicht. Staffel- und Indexmieten können Sie ohne die im Wohnbereich geltenden Einschränkungen vereinbaren.
🔧 **Instandhaltungspflichten**
Diese lassen sich vertraglich auf den Mieter übertragen – bei Wohnraum wäre das unwirksam.
📅 **Kündigungsfristen**
Statt fester gesetzlicher Fristen können Sie individuelle Vereinbarungen treffen. Befristete Verträge über zehn oder mehr Jahre sind üblich.
💰 **Betriebskostenabrechnung**
Im Gewerbebereich können auch Verwaltungskosten oder Kosten für Instandhaltungsrücklagen umgelegt werden, sofern dies vertraglich festgehalten wurde.
⚠️ **Konkurrenzschutzklausel**
Dieser Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit. Eine solche Klausel verhindert, dass Sie in derselben Immobilie an direkte Wettbewerber vermieten. Ohne ausdrückliche Regelung gilt ein stillschweigender Konkurrenzschutz nur eingeschränkt.
Wir verwalten Gewerbeimmobilien in jeder Größen. Bei Fragen rund um Ihre Gewerbeimmobilie sind wir gerne für Sie da.