05/06/2026
🏗 Baumaßnahmen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE): Müssen immer Vergleichsangebote eingeholt werden?
Mit dieser Frage befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 27. März 2026 (V ZR 7/25) und stellt klar:
👉 Gemeinschaften der Wohnungseigentümer sind nicht generell dazu verpflichtet, vor Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. 👈
Im konkreten Fall hatte eine GdWE den Austausch von Fenstern und Malerarbeiten beschlossen – ohne weitere Angebote einzuholen, weil man seit Jahren gute Erfahrungen mit der beauftragten Glaserei sowie der Malerfirma gemacht hatte. Einige Eigentümer klagten dagegen – letztlich ohne Erfolg.
Was bedeutet das Urteil für Wohnungseigentümer:innen?
👉 Es gibt keine starre Pflicht, zum Beispiel immer drei Angebote einzuholen. Vielmehr ist entscheidend, dass der Beschluss auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruht. Sprich: Es kommt darauf an, ob die vorhandenen Informationen angesichts der Art der Maßnahme, ihrer Dringlichkeit und der sonstigen Umstände des Einzelfalls vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Wohnungseigentümers für eine Entscheidung ausreichen.
👉 Der Preis ist nicht alles - die Qualität der Arbeit, die Zuverlässigkeit des Betriebs unter anderem im Hinblick auf die Beseitigung von Mängeln dürfen bei der Firmenauswahl ebenfalls berücksichtigt werden.
☝️ Aber: Ein Beschluss kann trotzdem angefochten werden, wenn das eine Angebot offensichtlich ungeeignet oder überteuert ist - das muss dann konkret begründet werden.
✅Fazit: Vergleichsangebote bleiben sinnvoll, sind aber nicht automatisch Pflicht. Wichtig ist eine nachvollziehbare Entscheidung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
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