20/02/2025
Hallo liebe Vermieter,
heute möchten wir Sie auf ein besonderes Detail aufmerksam machen, das großen Einfluss auf Ihre Mieterhöhung haben kann: die Schriftgröße. Ja, Sie haben richtig gelesen! Die Wahl der Schriftgröße kann dazu beitragen, ob Ihre Mieterhöhung rechtlich Bestand hat oder nicht.
Schriftgröße als Erfolgsfaktor bei Mieterhöhungen
In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Darmstadt (Urteil v. 28.05.2024, 8 S 7/23) scheiterte eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung unter anderem an einer zu kleinen Schriftgröße. Das Gericht stellte fest, dass die geringe Schriftgröße in Verbindung mit schlechter Druckqualität die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Berechnungen beeinträchtigte.
Der Fall: Streit um Lesbarkeit!
Ein Vermieter führte umfangreiche Modernisierungsarbeiten durch und forderte anschließend eine Mieterhöhung. Die Mieterhöhung wies sowohl materielle als auch formelle Fehler auf. Im heutigen Newsletter richten wir unser Hauptaugenmerk besonders auf den formellen Fehler.
Besonders problematisch war die mangelhafte Lesbarkeit der beigefügten Berechnungen. Das Gericht entschied, dass die Erläuterungen aufgrund einer Schriftgröße von nur 4 bis 5 Punkt nicht ausreichend lesbar waren, was zur Unwirksamkeit der Mieterhöhung beitrug.
Das Urteil: Unterlagen müssen lesbar sein
Die Richter erklärten, dass die Schriftgröße in den beigefügten Anlagen so klein war, dass sie für einen durchschnittlichen Leser nicht lesbar war. Darüber hinaus war die Druckqualität schlecht, wodurch die Zahlen und Buchstaben teilweise verschwommen und schwer unterscheidbar waren. Das Gericht stellte fest, dass eine Schriftgröße von 6 Punkt typischerweise als gerade noch ausreichend angesehen wird.
Was bedeutet das für Sie als Vermieter?
Obwohl der Gesetzgeber keine feste Mindestschriftgröße vorschreibt, zeigt dieses Urteil, dass eine ausreichende Lesbarkeit der Unterlagen entscheidend ist. Das Gericht hat sich dabei an bestehenden Urteilen aus anderen Rechtsbereichen orientiert, wie der Lesbarkeit von AGB oder Werbetexten.
Praxistipp: So machen Sie es richtig
Um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Schreiben und Anlagen klar und gut lesbar sind.
Verwenden Sie mindestens eine Schriftgröße von 10 Punkt, um auf Nummer sicher zu gehen.
Achten Sie auf eine gute Druckqualität, damit Buchstaben und Zahlen scharf erkennbar sind.
Bedenken Sie, dass besonders ältere oder sehbehinderte Mieter Schwierigkeiten mit kleineren Schriftgrößen haben könnten.
Mit dieser einfachen Maßnahme stellen Sie sicher, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher bleibt und ersparen sich kostspielige Streitigkeiten.