Wert-Recht-Schaden.

Wert-Recht-Schaden. Rufen Sie uns an: 07121-9292683 oder 0177-806735

Rechtssichere Gutachten zur Erbschafts- oder Schenkungssteuer, für Erbgemeinschaften, Kauf oder Verkauf: wir sind in Reutlingen Ihr kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen der Immobilienwertermittlung. Unsere ausführlichen Gutachten lassen keine Fragen offen und Beleuchten alle wertrelevanten Aspekte rechtssicher und nachvollziehbar, so dass für gewöhnlich alle Beteiligten und insbesondere die

gutachterlichen Prüfstellen der Finanzämter der Professionalität der Darlegungen in aller Regelmäßigkeit folgen können. Immobilienbewertungen im Rahmen der steuerlichen Bewertung, stellen eine eigene Herausforderung dar, die wir seit Jahren im Sinne der Mandantschaft erfolgreich meistern. In enger Abstimmung mit Steuerberatern und Fachanwälten der Auftraggeber bilden wir die wertbestimmenden Eigenschaften der Immobilie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in einem begleitenden Prozess steueroptimiert ab.

🚨 NEU! Grundstücksmarktbericht 2025 für Tübingen und Umgebung 🚨Für alle, die wissen wollen, wie sich der Immobilienmarkt...
01/12/2025

🚨 NEU! Grundstücksmarktbericht 2025 für Tübingen und Umgebung 🚨

Für alle, die wissen wollen, wie sich der Immobilienmarkt in Tübingen und Umgebung entwickelt, gibt es jetzt die brandneue Ausgabe des Grundstücksmarktberichts 2025 – inklusive Zugang zum Vergleichswertrechner für präzise Marktwerte! 📊

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SONDERREGELUNG ZUR LANDESGRUNDSTEUER BEACHTEN!Fristablauf 30.90.2025
01/01/2025

SONDERREGELUNG ZUR LANDESGRUNDSTEUER BEACHTEN!
Fristablauf 30.90.2025

LANDESGRUNDSTEUER, ACHTUNG SONDERREGELUNGDa die Reform der Grundsteuer für alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Umst...
30/12/2024

LANDESGRUNDSTEUER, ACHTUNG SONDERREGELUNG

Da die Reform der Grundsteuer für alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Umstellung bedeutet, gilt für die erste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte eine Sonderregelung:

Wenn Sie das Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt – unabhängig davon wann Sie den Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht haben.
Wichtig ist, dass das Auftragsdatum im Gutachten vermerkt ist.
Ist der Grundsteuerwertbescheid nicht bestandskräftig (z.B. infolge eines zulässig eingelegten Einspruchs), können entsprechende Gutachten darüber hinaus so lange vorgelegt und rückwirkend berücksichtigt werden bis über den Einspruch unanfechtbar entschieden ist.

Willkommen beim Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung in Reutlingen – Kompetente Immobilienwertgutachten & seriöse Beratung!

07/11/2024
Das würde langsam Zeit!
06/06/2024

Das würde langsam Zeit!

Landesgrundsteuer Baden-WürttembergFür die Bewertung und Besteuerung der unbebauten und bebauten Grundstücke des Grundve...
06/02/2022

Landesgrundsteuer Baden-Württemberg

Für die Bewertung und Besteuerung der unbebauten und bebauten Grundstücke des Grundvermögens hat sich der Landesgesetzgeber abweichend vom Bundesrecht für ein modifiziertes Bodenwertmodell entschieden: Der Grundsteuerwert (§ 38 LGrStG) ergibt sich durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert gemäß § 196 BauGB zum Hauptfeststellungszeitpunkt. Durch anschließende Multiplikation mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl (§ 40 LGrStG) errechnet sich der Steuermessbetrag (§ 39 LGrStG). Dieser wird mit dem Hebesatz der Gemeinde (§ 50 LGrStG) multipliziert und ergibt die jährlich zu entrichtende Grundsteuer (§ 51 LGrStG).

Die Werte der Gebäude und anderer baulicher Anlagen haben im Gegensatz zum Bundesmodell keinerlei Wertrelevanz für die Landesgrundsteuer.

Die von den Gutachterausschüssen festgelegten Bodenrichtwerte sind grundsätzlich für die Finanzverwaltung bindend.

Das Finanzamt wird Ihr Grundstück für Zwecke der Grundsteuer auf den Stichtag 1. Januar 2022 bewerten.

Hierfür müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg wird Sie im Laufe des Jahres 2022 dazu auffordern. Die Steuererklärung ist elektronisch abzugeben.

Die Abgabe der Erklärung für die Grundsteuer wird in ELSTER voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein.

Aktuell müssen Sie noch nichts tun, Sie werden zu gegebener Zeit weitere Informationen erhalten.

Quelle: Finanzamt Baden-Württemberg

Was Sie wissen müssen   Auf dieser Seite finden Sie immer die aktuellen Informationen zur anstehenden Grundsteuerreform. Da wir Sie über den Fortgang der Entwicklungen zur Grundsteuerreform auf dem Laufenden halten möchten, wird diese Seite fortlaufend aktualisiert. Das Finanzamt wird Ihr Grunds...

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Hindenburgstraße 53
Reutlingen
72762

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