29/04/2019
Rechte und Pflichten bei einem Kfz- Haftpflichtschaden
Nach deutschem Recht haben Sie umfangreiche Rechte als Geschädigter. Diese Rechte sollten Sie nutzen, um nicht auf Geld zu verzichten, das Ihnen zusteht.
Im KFZ-Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den dieser Unfall bedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im KFZ-Haftpflichtschadensfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten. Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hiervon sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung abzugrenzen.
Freie Wahl des Kfz- Sachverständigen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung und Beweissicherung von Schadenhöhe und Schadenumfang zu beauftragen. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden erstattungspflichtig.