27/07/2021
Immobiliendienstag - G wie Grunderwerbsteuer
Zu den Kaufnebenkosten, die immer beim Kauf einer Immobilie anfallen – unabhängig davon, ob Grundstück, Haus oder Wohnung –, gehört die Grunderwerbsteuer.
Obwohl beide Parteien zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet sind, übernimmt die Zahlung in der Regel der Käufer.
Fällig wird die Grunderwerbsteuer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides, der versendet wird, sobald der notariell beglaubigte Kaufvertrag unterzeichnet ist.
Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Grunderwerbsteuer – zum einen der Kaufpreis der Immobilie, zum anderen der Steuersatz, den das jeweilige Bundesland erhebt. Der in unserem Bundesland Niedersachsen geltende Steuersatz beträgt aktuell 5 %.
Bayern: 3,5 %
Sachsen: 3,5 %
Hamburg: 4,5 %
Bremen: 5,0 %
Niedersachsen: 5,0 %
Rheinland-Pfalz: 5,0 %
Baden-Württemberg: 5,0 %
Sachsen-Anhalt: 5,0 %
Berlin: 6,0 %
Hessen: 6,0 %
Mecklenburg: 6,0 %
Schleswig-Holstein: 6,5 %
Thüringen: 6,5 %
Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
Brandenburg: 6,5 %
Saarland: 6,5 %
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