Riemenschneider Die Hausverwaltung

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24/07/2024

Ein neues Online-Tool der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online – der Photovoltaik-Check – berechnet kostenlos die individuelle Wirtschaftlichkeit der geplanten Solaranlage. Auch Balkonkraftwerke können analysiert werden.

10/03/2021

Mitteilung des MZV zur Papier Entsorgung!

Diese Forderung des VDIV an die Bundesregierung ist längst überfällig!Leider hat das "deutsche Bürokratie Monster" hier ...
10/03/2021

Diese Forderung des VDIV an die Bundesregierung ist längst überfällig!

Leider hat das "deutsche Bürokratie Monster" hier wieder zugeschlagen!
Während der Corona Pandemie wird ein neues Gesetz geschaffen, was online Teilnahmen ermöglicht. Prima. Um dies zu ermöglichen, muss jedoch erst ein Beschluss in einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, was derzeit nicht möglich ist. Ohne Worte.

Der VDIV fordert, reine Online-Eigentümerversammlungen zu erlauben, damit Wohnungseigentümer trotz Corona-Pandemie Beschlüsse fassen können.

Wer macht dies nicht 🤔.
05/01/2021

Wer macht dies nicht 🤔.

31/03/2020

Wie sollten Haushalte in Quarantäne eigentlich mit ihrem Abfall umgehen? 😷

Das Umweltministerium Hessen hat hierzu eine Empfehlung abgegeben:

● Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollten in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gepackt werden. Einzelne Dinge wie lose Taschentücher dürfen nicht in eine Abfalltonne geworfen werden.

● Verschließt die Abfallsäcke fest mit einem Knoten und werft sie dann in die Restmülltonne. Sie dürfen nicht neben die Mülltonne gestellt werden!

● Bei getrennt gesammelten Abfällen (Altpapier, Gelber Sack) achtet darauf, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Behälter geworfen werden. Das gilt auch für die Restmülltonne.

● Glasabfälle und Pfandverpackungen sollten nicht über den Hausmüll entsorgt werden – wartet damit bitte bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt. Indem entsprechende Oberflächen desinifziert werden, hat das Virus weniger Chancen, sich weiterzuverbreiten.

+++ Weitere Fragen rund um Corona haben wir für euch in einem Fragenkatalog auf unserer Homepage unter www.hef-rof.de beantwortet.

30/03/2020

Lässt ein Mieter trotz Abmahnungen seine Hunde frei auf den Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses herumlaufen, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

26/03/2020

Zur Bekämpfung der Corona-Epidemie hat der Bundestag Sonderregeln zur Amtszeit von WEG-Verwaltern, zur Geltung des Wirtschaftsplans und zur Eigentümerversammlung beschlossen.

24/03/2020

Das steht im Gesetzentwurf für eine umfassenden WEG-Reform.

16/03/2020

Können in der aktuellen und stündlich veränderten Situation Eigentümerversammlungen, Beleg-Prüfungen und Begehungen durchgeführt werden?

Mit dieser Fragen beschäftigten auch wir uns intensiv in den vergangenen Tagen.

Nach dem uns bereits Tagungsorte storniert wurden, sind wir nach gründlicher Abwägung von Vorteilen und Risiken zu dem Entschluss gekommen, bis auf weiteres alle Eigentümerversammlungen, Beleg-Prüfungen und Begehungen zu verschieben.

Wir werden zunächst die Abrechnungen erstellen und an die Eigentümer verschicken. Für die Eigentümerversammlungen, Beleg-Prüfungen und Begehungen werden wir zu einem geeigneteren Zeitpunkt gesondert einladen.

Für uns gilt zunächst:
"Jedem sollte klar sein, dass die Frage weder falsch noch richtig beantwortet werden kann. Die Gesundheit und das Wohlsein der Gesellschaft jedoch immer vorgehen - Bleiben sie gesund!"

Wir bitten um ihr Verständnis.

Zwei Mieter, deren Wohnungen in den Jahren 1968 und 1971 errichtet wurden, klagten auf Minderung sowie Zahlung eines Kos...
27/09/2019

Zwei Mieter, deren Wohnungen in den Jahren 1968 und 1971 errichtet wurden, klagten auf Minderung sowie Zahlung eines Kostenvorschusses für die Mangelbeseitigung. Beide Mietparteien sahen aufgrund von Wärmebrücken in ihren Wohnungen ein konkretes Risiko für Schimmelpilzbildung.

In beiden Verfahren hatte das Landgericht Lübeck eine Minderung der jeweiligen Bruttomiete festgestellt und die Beklagte überdies zur Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 12.000 Euro für die Anbringung einer Innendämmung verurteilt. Das Gericht sah auf Grundlage der heute gültigen DIN-Vorschriften ein konkretes Risiko der Schimmelpilzbildung, das die Mieter allein mit "alltagsüblichem Lüftungs- und Heizverhalten" nicht verhindern könnten.

Landgericht sieht bauseits bedingten Mangel

Die Richter vertraten die Ansicht, dass von einem Mieter nicht verlangt werden könne, sein Schlafzimmer auf mehr als 16 Grad und die übrigen Zimmer auf mehr als 20 Grad zu beheizen. Weiterhin müsse es Mietern auch möglich sein, ihre Möbel ohne Abstand an den Außenwänden aufzustellen. Mit einem zweimaligen Stoßlüften von bis zu zehn Minuten pro Tag kämen die Mieter ihren Verpflichtungen nach. – Sei unter den genannten Bedingungen nicht sichergestellt, dass es zu keiner Schimmelpilzbildung komme, liege bereits hierin ein bauseits bedingter und vom Vermieter zu vertretender Mangel. Es komme nicht darauf an, ob Schimmel auch tatsächlich aufgetreten sei.

Bundesgerichtshof verweist auf geltende Bauvorschriften

Mit ihren vom Landgericht zugelassenen Revisionen zogen die Beklagten vor den Bundesgerichtshof (BGH). Mit Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellte fest, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht als Sachmangel einer Mietwohnung anzusehen sind, wenn dieser Zustand mit den bei Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht. Nur dann, wenn der tatsächliche vom vertraglich vorausgesetzten Zustand der Wohnung nachteilig abweiche, hätten die Mieter einen Anspruch auf Mietminderung und Mangelbeseitigung.
In den Jahren 1968 bzw. 1971 bestand noch keine Verpflichtung, Gebäude mit einer Wärmedämmung auszustatten. Daher ist das Vorhandensein von Wärmebrücken in Wohnungen, die zu dieser Zeit errichtet wurden, ein allgemein üblicher Bauzustand.
(BGH-Urteile vom 5. Dezember 2018 - VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18)

Quelle: Immobilienscout

Was tun, wenn’s brennt?Wenn der Rauchmelder Alarm schlägt, bleiben in der Regel nur 120 Sekunden, um sich und andere in ...
13/09/2019

Was tun, wenn’s brennt?
Wenn der Rauchmelder Alarm schlägt, bleiben in der Regel nur 120 Sekunden, um sich und andere in Sicherheit zu bringen.

Ein Brand ist ein schlimmes Erlebnis. Es ist schwer, dabei einen kühlen Kopf zu bewahren. Wissen Sie, wie man sich richtig verhält, um sich und andere in Sicherheit zu bringen? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, um bei einem Brand zu überleben.

Wählen Sie weiter unten aus, wie Sie wohnen. Informieren Sie sich über das lebenswichtige Verhalten im Brandfall.

https://youtu.be/RWh9owxtWzU

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

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36199

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