Immobilien Sven Möller

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13/05/2026

Die Bundesregierung befasst sich heute mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz. 📝

Für selbstnutzende Eigentümer bringt der Entwurf mehr Flexibilität bei der Modernisierung und beim Heizungstausch. So ist beispielsweise erst einmal keine Beimischung von Biobrennstoffen bei einer „normalen“ Gasheizung nötig, wenn eine Solarthermie-Anlage eingebunden wird. Auch andere Hybridsysteme geben Spielraum.

Problematisch bleibt das Gesetzespaket hingegen für Vermieter. Sie sollen künftig die Mehrkosten, die beim Betrieb einer neuen Gasheizung entstehen, zur Hälfte übernehmen. IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt dazu:

🗨️ „Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden einige Daumenschrauben für Eigentümer gelockert. Bizarr ist aber, dass die Regierung meint, den Mieter vor dem Staat schützen zu müssen, und den Vermieter dafür zahlen zu lassen. Denn CO₂-Kosten, Netzentgelte und Kosten für die Beimischung gehen auf staatliche Vorgaben zurück und werden mittelbar durch das Heizverhalten des Mieters verursacht. Wer Verbrauchskosten vom Verbrauch entkoppelt, konterkariert die mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz angestrebte klimapolitische Intention, mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas sparsam umzugehen.

Die anstehenden parlamentarischen Beratungen müssen nun genutzt werden, das zu ändern. Geändert werden sollte auch das Mietrecht – nicht zugunsten oder gegen den Mieterschutz, sondern für mehr Klarheit. Das Mietrecht liest sich mittlerweile wie eine technische Beschreibung einer Heizungsanlage. Das hat mit Mietrecht nichts mehr zu tun.“

Nach der Kabinettsbefassung folgt die Beratung im Deutschen Bundestag. Wann genau, ist noch offen.

01/05/2026

Die Bundesregierung will das bisherige Heizungsgesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen. Versprochen wurde mehr Technologieoffenheit und Wahlfreiheit im Heizungskeller.

Doch jetzt soll eine so genannte Kostenbremse für Mieter kommen: Vermieter müssen bei neuen Öl- und Gasheizungen künftig an Folgekosten wie CO₂-Preis, Netzentgelten und Mehrkosten für biogene Brennstoffe beteiligt werden.

Aus Sicht des IVD wird damit aus der versprochenen Wahlfreiheit eine neue Kostenbelastung für Vermieter.

💬 IVD-Präsident Dirk Wohltorf sagt dazu:

„Die geplante Kostenbremse beim Gebäudemodernisierungsgesetz widerspricht dem Grundgedanken der sozialen Marktwirtschaft. In der sozialen Marktwirtschaft gehören Freiheit und Verantwortung zusammen. Wer Eigentümern Freiheit im Heizungskeller verspricht, darf ihnen nicht anschließend durch die Hintertür neue Kostenrisiken auferlegen.

Vermieter sollen investieren, modernisieren und Risiken tragen – aber zugleich für Kosten einstehen, die sie selbst kaum steuern können: CO₂-Preis, Netzentgelte, Brennstoffpreise und das individuelle Heizverhalten der Mieter. Das ist keine faire Lastenverteilung. Das ist eine Verlagerung politischer Verantwortung auf private Vermieter.

Gerade private Kleinvermieter werden erneut belastet – obwohl sie über das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz längst an den Heizkosten beteiligt sind. Kostenbremsen senken keine Kosten. Sie verschieben Verantwortung, setzen Fehlanreize und bremsen Investitionen.

Wer die soziale Marktwirtschaft ernst nimmt, muss Eigentum, Vertragsfreiheit und Investitionssicherheit schützen. Von der angekündigten Abschaffung des Heizungsgesetzes bleibt für Vermieter sonst nur ein Etikettenwechsel.

Gerade die Union muss erklären, warum aus dem versprochenen Neustart beim Heizungsgesetz nun wieder ein Belastungsprogramm für Vermieter wird.“

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