20/09/2026
Kein Energieausweis? Dann kann es richtig teuer werden.
Viele Eigentümer erfahren es erst, wenn das Inserat schon online ist: Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht. Und zwar nicht irgendwann, sondern von Anfang an.
Das steht im Gebäudeenergiegesetz:
- Die wichtigsten Kennwerte (Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse, Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch) müssen bereits in der Anzeige stehen.
- Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt werden.
- Nach dem Kauf erhält der Käufer das Original oder eine Kopie.
- Wer das nicht einhält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Und es geht nicht nur um das Bußgeld. Fehlende oder widersprüchliche Angaben kosten Vertrauen. Käufer, die im Exposé keine klaren Zahlen finden, rechnen im Kopf den schlechtesten Fall und verhandeln entsprechend nach unten. Ein sauber vorbereitetes Unterlagenpaket wirkt genau andersherum: Es macht die Immobilie vergleichbar, kalkulierbar und damit verkäuflich.
Deshalb klären wir vor der Vermarktung, welcher Ausweis der richtige ist, besorgen fehlende Dokumente und prüfen die Angaben, bevor Ihre Immobilie online geht. So starten Sie mit einem vollständigen Exposé statt mit Nachfragen. 🏡
Sie planen einen Verkauf und sind unsicher, welche Unterlagen Sie brauchen? Wir prüfen das kostenlos und unverbindlich für Sie.
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