Solmoon Immobilien UG haftungsbeschränkt

Solmoon Immobilien UG haftungsbeschränkt Wohn- & Gewerbeimmobilien Saarland / Rheinland - Pfalz
Solmoon Premium Immobilien Deutschland
Luxusimmobilien im Vertrieb an internationale Kunden

Mehr als nur "makeln", das ist unsere Devise. Immer verfügbar sein, an Wochenenden und Feiertagen, sich voll auf die Wünsche von Eigentümern und Kaufinteressenten eingehen, und beide Parteien glücklich zusammen führen. Dafür steht das Team von Solmoon Immobilien. Für Sie als Eigentümer stehen wir mit einem professionellen Marketing, dem Erstellen von Exposés, dem Durchführen von Besichtigungstermi

nen und vielem mehr bis hin zur Beurkundung beim Notar zur Seite. Solmoon Immobilien bietet Ihnen das Sorglos-Paket mit "allem Drum und Dran". Sie profitieren von der Preisgestaltung, den Preisverhandlungen aus langjähriger Erfahrung unseres Teams. Wir ermitteln und verhandeln für Sie den besten Preis. Nicht außer Acht lassen darf man auch die rechtlichen Kenntnissen, die regelmäßig durch Schulung und Weiterbildung auf den aktuellen Stand gebracht werden. . Unsere Dienstleistung im Überblick:
* Professionelle Objektaufnahme und Exposé Erstellung
* Veröffentlichung in allen wichtigen Immobilienportalen
* Fachmännische Verkaufsberatung
* Objektmarktbewertung
* Verkaufsfördernde Maßnahmen Home - Staging
* Haushaltsauflösungen
* Finanzierungsgarantie
* Kaufvertrag und Beurkundung
* Immobilienübergabe

Sie sind auf der Suche? Zum Kaufen oder zum Mieten? Wir finden Ihre Traumimmobilie. Kontaktieren Sie uns. Wir haben uns nicht nur auf das Saarland spezialisiert. Wir bieten Ihnen Immobilien in Rheinland-Pfalz, Baden - Württemberg , Bayern und Hessen sowie im Grenzbereich nach Frankreich an.

Öffnungszeiten gibt es bei uns nicht. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns direkt über ein Objekt. Wir rufen garantiert bald möglichst zurück. Sie suchen eine Luxusimmobilie? Oder Sie möchten eine Luxusimmobilie verkaufen? Wir sind der richtige Ansprechpartner. Wir sprechen russisch, polnisch, englisch und spanisch. Gerne hören wir von Ihnen. Das Team von Solmoon Immobilien

Neu im Portfolio...optimal für Sanierer und alle, die sich ein Bauernhaus zu legen wollen mit Pferde oder Schafe
01/05/2026

Neu im Portfolio...optimal für Sanierer und alle, die sich ein Bauernhaus zu legen wollen mit Pferde oder Schafe

Bauernhaus zum Kauf (Haus/Kauf): 8 Zimmer - 344 qm - Dennweiler-Frohnbach bei ImmobilienScout24 (Scout-ID: 167334419)

Wieder haben wir einen Kunden zufriedengestellt und eine sehr positive Bewertung bekommen. Vielen Dank.
11/04/2026

Wieder haben wir einen Kunden zufriedengestellt und eine sehr positive Bewertung bekommen. Vielen Dank.

https://www.facebook.com/share/p/18h75c8Xdb/
11/04/2026

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Neues SPD-Gesetz: Hauskauf nur noch nach Gesinnungsprüfung?

Wer in Deutschland nicht auf Linie ist, soll offenbar Schritt für Schritt entrechtet werden. Im Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) liegt derzeit ein Gesetzentwurf zur „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ vor, der es diesbezüglich in sich hat.

Kommunen sollen demnach künftig ein Vorkaufsrecht für Immobilien erhalten. Und zwar nicht etwa bei nachgewiesenen Straftaten, sondern bereits dann, wenn einem potenziellen Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ unterstellt werden. Ein massiver Eingriff in grundlegende Freiheitsrechte!

Denn entscheidend ist nicht etwa ein konkretes Fehlverhalten oder gar ein Gesetzesbruch. Laut dem Entwurf soll bereits der Verdacht genügen. Ein Verdacht darauf, dass jemand politische Ansichten vertritt, die aus Sicht des Verfassungsschutzes, der hier Auskunft geben soll, langfristig „politische Wirkung“ entfalten könnten.

Um diesen Verdacht zu prüfen, sollen die Kommunen sogar Zugriff auf Informationen von Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt erhalten. Eine Behörde also, die in der Vergangenheit immer wieder durch fragwürdige Einschätzungen und Fehlentscheidungen aufgefallen ist (bspw. bei der Angestellten einer Fachhochschule in Berlin und bei einem Hochschulprofessor aus Hessen), soll künftig darüber mitentscheiden, wer in diesem Land noch Eigentum erwerben darf. Wer nicht ins gewünschte Weltbild passt, könnte am Ende vom Immobilienmarkt ausgeschlossen werden, ohne je gegen ein Gesetz verstoßen zu haben.

Wir dürfen nicht zulassen, dass staatliche Stellen zur Gesinnungskontrolle greifen. Gerade jetzt ist es notwendig, wachsam zu bleiben. Freiheit und Demokratie müssen gegen diese Bundesregierung verteidigt werden!

https://www.erbstreit-saarland.de/
17/03/2026

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Erbenberatung von Experten, Erbstreit, Erbenstreit, Lösungen, Erbanteil verkaufen, Immobilienverkauf für Erbgemeinschaft, Deutschlandweit Marktführer No 1

17/03/2026
*Modernes Mehrfamilienhaus* ca. 311m² Wfl. * 5.349m² Grdst. * 1.100 m² Bauland*Sie suchen ein gutes Investment? Sie habe...
06/03/2026

*Modernes Mehrfamilienhaus* ca. 311m² Wfl. * 5.349m² Grdst. * 1.100 m² Bauland*

Sie suchen ein gutes Investment?
Sie haben Pferde oder andere Tiere, die Sie gerne am Haus hätten?
Sie suchen für Ihre ganze Familie ein Mehrgenerationenhaus?
Sie suchen für sich eine Altersvorsorge und mit den Mieteinnhamen zahen Sie die Hypothek?
Dann lesen Sie weiter:

Zum Verkauf steht ein 3 Familienhaus mit 4 Garagen auf einem großen Grundstück. Auf etwa 1.100m² von den gesamten 5.349m² Grundstück kann zusätzlich gebaut werden.

Insgesamt ca. 311,37 m² Wohnfläche verteilen sich auf 3
Wohnungen. Zusätzlich stehen 143,73 m² Nutzfläche (Keller +
Spitzboden) zur Verfügung.

Die Immobilie hat keinen Sanierungs- oder Renovierungsstau.
Alle Modernisierungen der letzten Jahre sind schriftlich
festgehalten.

DIe Immobilie ist nicht vermietet, da die Familie des Eigentümers
die Immobilie bewohnte. Bei Erwerb und auf Wunsch übernehme ich für Sie die

Vermietung der Wohnungen. Zwischen 10-12 € pro m² kann in
dieser Lage und Qualität der Wohnungen erreicht werden.

Im Erdgeschoß befindet sich eine 3,5 Zimmer - Wohnküche -
Duschbad Wohnung mit ca. 102m² Wfl. Die Einbauküche kann
übernommen werden. Die Fenster sind doppelt verglast und
haben einen Schallschutz, der sehr effektiv ist. Der Boden ist mit
Fliesen und Laminat belegt.

Über die neu sanierte, noch aus dem Altbestand übernommene
schöne Treppe aus Eiche gelangt man in die 1. Etage. Auch hier
haben wir eine 3.5 Zimmer-Wohnküche-Bad Wohnung mit ca.
104m² Wohnfläche.Dieser Wohnung steht noch ein weiterer
Raum, ein kleines Büro, zur Verfügung.

Wie jeweils in allen Wohnungen sorgt zusätzlich zur Heizung ein
sehr schöner Holzkaminofen für behagliche Wärme. Große
Räume, warme Atmosphäre, hier fühlt man sich wohl.

Im Dachgeschoß befindet sich eine 4 Zimmer Wohnung, Küche
und Wohn- Esszimmer sind hell & offen gestaltet und haben ein
offenes Gebälg. Mit ca. 94,98 m² Wohnfläche hat diese
Wohnung 2 Schlafzimmer, ein Gästezimmer/Büro und ein
Duschbad. Im Bad sorgt eine Fußbodenheizung für Wärme.

Die Immobilie wurde komplett trockengelegt und ist umgeben
von einer massiven Betonmauer, sodass keine Feuchtigkeit im
Haus / Keller entstehen kann.

Die Gasbrennwertheizung wird von Solarelementen für das
Heizungs- & Heißwasser unterstützt. Eine Kalkschutzanlage sorgt für optimiertes Brauchwasser.
4 Stahlbeton - Fertiggaragen stehen zur Verfügung sowie ein
Carport & Stellplatz.

Eine Zisterne mit 7.500 Liter sammelt das Wasser vom Dach der Garage und dem Carport. Ein Brunnen aus dem Jahr 1920
befindet sich ebenfalls auf dem Grundstück und kann genutzt
werden.

599.000,00 €
66271 Rilchingen - Hanweiler

Anfragen an [email protected]

Hier kommen Sie zum Exposé:

Jetzt neu für unsere Kunden und alle, die es noch werden. Egal ob für das bestehende oder neu gekaufte / gemietete Zuhau...
25/02/2026

Jetzt neu für unsere Kunden und alle, die es noch werden. Egal ob für das bestehende oder neu gekaufte / gemietete Zuhause:
WIR HABEN ENERGIE FÜR SIE
Noch nie war es so wichtig wie in diesen Zeiten, sich zu informieren über den günstigsten Strom- & Gasanbieter.
Die Aufhebung des GEG Heizungsgesetzes ist nur Augenwischerei. Man wird dies durch den Zertifikatenhandel in 2027 ersetzen. Die Rohstoffpreise werden explodieren. Man wird so über die Preissteigerungen mehr oder weniger gezwungen, Wärmepumpem, Solar und PV Anlagen zu installieren. Aber wer kann sich das leisten? Also heißt es immer schauen, wer ist mein günstigster Anbieter.
WIR MACHEN DAS FÜR SIE! VÖLLIG UNVERBINDLICH!
Senden Sie mir einfach Ihre letzte Jahresabrechnung GAS / STROM oder beides zu. Ich mache Ihnen unverbindlich einen Preisvergleich. Sie sagen Ja oder NEIN zum Angebot. Bei Annahme kümmern wir uns um alles.
Einfach Abrechnung per WhatsApp an +49 176 39 28 2737 senden.
Ich freue mich auf ein Feedback
Solmoon Immobilien UG haftungsbeschränkt
Horst Schumann

25/02/2026

Verhandlungsergebnis der Koalition zum Heizungsgesetz:
24.2.2026

Eckpunkte zum neuen

Gebäudemodernisierungsgesetz

Gebäudebestand

Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen.

Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Dabei halten wir die Klimaziele im Blick, mit dem Ziel, dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO2-frei betrieben werden. Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.

Beim Austausch der Heizung liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern, die sich heute schon beim Heizungstausch überwiegend für eine Wärmepumpe oder Fernwärme entscheiden. Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt. Wir werden im Gesetz einen technologieoffenen Katalog mit allen möglichen Heizungsoptionen nennen und eine Offenheit für Innovationen schaffen. Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas-und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“).

Wird also eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten ausgetauscht, ist die neue Heizung zu einem aufwachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff (Bio-Treppe) zu betreiben. Ab 1.1.2029 muss dieser Anteil bei mindestens 10 Prozent liegen, den weiteren Anstieg bis 2040 legen wir in drei Schritten im Gesetz fest.

Entsprechende Tarife mit Bio-Anteil werden bereits heute von den Gas- und Öllieferanten

angeboten und können derzeit schon abgeschlossen werden. Der CO2-Preis entfällt für diesen klimafreundlichen Brennstoffanteil. Das dämpft die Zusatzkosten dieser Tarife für die Verbraucher. Damit leisten auch Eigentümer, die diese Technologien wählen, ihren Beitrag zum Klimaschutz.

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Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den

Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen.

Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten. Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, wird nachgesteuert.

Mit einer moderaten Grüngasquote sowie einer Grünheizölquote setzen wir zusätzlich bei

den Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl an. Das stärkt unsere Unabhängigkeit von

Energieimporten, nutzt heimische Potenziale und trägt systemisch zur Treibhausgasminde-

rung im Gebäudebestand bei. Andere Sektoren, insbesondere Industrie und Gewerbe, sollen davon ausgenommen werden. Die Inverkehrbringer werden zum anteiligen Einsatz von klimafreundlichen Gasen bzw. klimafreundlichem Heizöl verpflichtet; dazu zählen technologieoffen insbesondere Biomethan, grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur konkreten Umsetzung bis zum Sommer 2026 Eckpunkte vorstellen. Die

entsprechende Quote kann bilanziell erfüllt werden. Sie wird 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent starten und in einem hochlaufenden Pfad so ausgestaltet, dass diese einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet. Mit der Einführung der Quote sollen bis 2030 insgesamt mindestens zwei Mio. Tonnen CO2 eingespart werden. Diese Grüngas-/Grünölquote wird auf die Bio-Treppe angerechnet.

Förderung

Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.

Umsetzung Gebäuderichtlinie

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden auch die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) 1:1 umgesetzt. Spielräume bei der Umsetzung der

EPBD schöpfen wir aus. Parallel werden wir uns bei der EU-Kommission dafür einsetzen, die Umsetzungsfristen der Richtlinie zu verlängern, die Vorschriften deutlich zu verschlanken und den Gedanken des Quartiersansatzes im europäischen Recht zu verankern. Mit der Umsetzung der EPBD werden wir für Wohngebäude keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen auslösen.

Die im Jahr 2025 genehmigten Wohnungsneubauten werden bereits zu 96 Prozent als Nullemissionsgebäude gebaut. Die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie verlangt, dass ab dem 1.1.2028 neue Gebäude im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen (öffentliche Nichtwohngebäude) und ab dem 1.1.2030 alle neuen Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) Nullemissionsgebäude sein müssen. Bis dahin gelten für die Wärmeerzeugung die gesetzlichen Regelungen des GMG für den Gebäudestand.

Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen werden entsprechend den europäischen Vorgaben bis Ende 2029 harmonisiert.

Vereinfachung der Wärmeplanung

Die Wärmeplanung ist ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgern und Unternehmen sowie Betreibern von Energieinfrastruktur wichtige Orientierung über die künftige Wärmeversorgung gibt.

Stark vereinfachte Wärmeplanung für kleine Kommunen

Viele vor allem größere Kommunen haben bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder

diese sogar schon abgeschlossen. Für viele kleinere Kommunen sind die Anforderungen jedoch herausfordernd und mit hohem Aufwand verbunden. Um diese zu entlasten, werden wir das Wärmeplanungsgesetz zügig novellieren und für Kommunen unter 15.000 Einwohnern bundesweit einheitlich deutlich vereinfachen. In dieser stark vereinfachten Wärmeplanung soll sich der Aufwand auf bis ca. 20 Prozent des Aufwands einer regulären Wärmeplanung reduzieren, so dass die Wärmeplanung innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden kann.

Die dargestellten Aufwände umfassen Beteiligungs- und Informationsformate, die auch in der stark vereinfachten Wärmeplanung von großer Bedeutung sind. Diese können im Vergleich zur regulären Wärmeplanung in einzelnen Veranstaltungen, in denen die Bevölkerung und die Akteure vor Ort beteiligt werden, gebündelt werden.

Vereinfachungen bei der Datenverarbeitung

Für viele Akteure ist die Verarbeitung aggregierter Daten eines der größten Hemmnisse der Wärmeplanung. Daher werden wir in Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnern die Übermittlung von Energieverbrauchs- und Schornsteinfegerdaten auf Mehrfamilienhäuser (MFH) und Nichtwohngebäude (NWG) sowie die Nutzung von Prozesswärme (in Industrie und Gewerbe) beschränken. Für Einfamilienhäuser (EFH) sollen diese Daten hingegen nicht mehr
übermittelt werden müssen. Dadurch entfällt die Aggregation durch die Datenhalter vollständig.

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Damit Datenhalter EFH und MFH einfach und klar unterscheiden können, sollen Schwellen-
werte in die Regelung aufgenommen werden. Adressen mit einem jahresdurchschnittlichen
Energieverbrauch von mehr als 50.000 kWh können von den Netzbetreibern als MFH be-
trachtet werden. Schornsteinfeger können bei einer thermischen Leistung der Heizungsan-
lage von mehr als 35 kW von einem MFH ausgehen.

Die vorgeschlagene Anpassung der Regelung zur Datenübermittlung sorgt dafür, dass in der

Wärmeplanung für EFH keine Energieverbrauchsdaten mehr vorliegen. Diese Lücke soll geschlossen werden, indem die Verarbeitung gebäudegenauer Wärmebedarfsdaten explizit gestattet wird. Wärmebedarfsdaten können von Datendienstleistern erworben oder von Planern selbst errechnet werden.

Mit den vorgeschlagenen Anpassungen reduzieren wir den Aufwand für Datenhalter und Kommunen/Planer erheblich und verbessern gleichzeitig die Qualität der Datengrundlage.

Berücksichtigung der Kälteversorgung im Rahmen der Fortschreibung

Angesichts der geringen Bedeutung der Kälteversorgung in den meisten Kommunen wollen wir den Aufwand für die Kommunen so gering wie möglich halten. Die gesetzliche Pflicht zur Berücksichtigung der Kälteversorgung werden wir daher auf Kommunen mit mehr als 45.000

Einwohnern beschränken, wie in der EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgegeben. Wärmepläne sollen erst im Rahmen der Fortschreibung nach fünf Jahren um die Kälteversorgung erweitert werden müssen. Hinsichtlich der Prozessschritte der Wärmeplanung werden wir die Berücksichtigung der Kälteversorgung auf die Abschätzung des zukünftigen Bedarfs aktiver Kühlung und auf Beteiligungsprozesse beschränken. Über einen untergesetzlichen Handlungsleitfaden wollen wir den betroffenen Kommunen Empfehlungen und Hilfestellungen,

z.B. durch das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, zur Verfügung gestellt werden.

Fernwärme / Nahwärme

Wärmenetze sind für die zukünftige Wärmeversorgung von zentraler Bedeutung. Wir werden den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben. Gleichzeitig sollen die Wärmepreise für Kunden sowie Mieter fair und transparent sein und auf einem bezahlbaren Niveau liegen. Dazu werden wir die AVBFernwärmeV sowie die Wärmelieferverordnung novellieren.

Heute im Atama Bar Dining. Ein Super Ambiente
14/02/2026

Heute im Atama Bar Dining. Ein Super Ambiente

Adresse

Ensheimer Strasse 129
Sankt Ingbert
66386

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