22/01/2021
33 Jahre alt, läuft einwandfrei. "Der Schornsteinfeger sagt er hat super Werte". Muss er jetzt trotzdem raus?
Für viel Verwirrung und Unsicherheit sorgen die Regelungen rund um das Thema Nachrüstverpflichtung und Kesselaustausch die gesetzlich in § 72 des neuen Gebäudenergiegesetzes (GEG) geregelt sind und vorher schon in § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt waren. Wichtig dabei ist nicht jeder Heizkessel, der älter als 30 Jahre ist muss ausgetauscht werden. Die Ausnahmen rund um die Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürften eine Vielzahl der vorhandenen Heizkessel umfassen.