10/02/2024
Münchener Urteil ermöglicht steuerfreien Verkauf geerbter Grundstücke
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) eröffnet neue Möglichkeiten beim Verkauf von Grundstücken aus dem Nachlass.
❌ Bisher galt: Verkauft die Erbengemeinschaft ein Grundstück aus dem Nachlass, ist der Gewinn steuerfrei, wenn der Erblasser das Grundstück vor mehr als zehn Jahren gekauft hat. Der Erwerber muss allerdings zehn Jahre warten, um das Grundstück steuerfrei verkaufen zu können.
✅ Nun hat der BFH in einem aktuellen Urteil seine bisherige Rechtsprechung korrigiert:
Verkauft die Erbengemeinschaft nicht das Grundstück, sondern einen Anteil an der Erbengemeinschaft, kann der Erwerber das Grundstück nach einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sofort steuerfrei veräußern.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://ivd.net/erwerb-eines-anteils-einer-erbengemeinschaft-steuerfreiheit-des-veraeusserungsgewinns/