Fuchs Immobilien

Fuchs Immobilien Verkauf und Vermietung von Bestand und Neubau Immobilien

22/11/2019

Jeder meiner Beiträge darf dankend geteilt werden

Neuwertiges, lichtdurchflutetes Designerhaus in ruhiger Lage von Rutesheim/PerouseMitten im Perouser Ortskern befindet s...
22/11/2019

Neuwertiges, lichtdurchflutetes Designerhaus in ruhiger Lage von Rutesheim/Perouse

Mitten im Perouser Ortskern befindet sich dieses neuwertige, lichtdurchflutete Designerhaus. Es überzeugt durch seinen einzigartigen Charakter der durch die offene Bauweise entsteht. Das Erdgeschoß bietet eine offene Küche, den Eßbereich und das direkt anschließende Wohnzimmer. Sehr praktisch sind zusätzlich ein WC, der Technikraum und der Zugang zu einem recht großen Abstellraum.

Über eine sehr hochwertige Marmortreppe kommt man in das erste Geschoß welches ein offenes Arbeitszimmer, ein Schlafzimmer mit begehbarem Kleiderschrank und Zugang zum Hauptbadezimmer bietet.

Erneut über die wunderschöne Treppe gelangt man in das Obergeschoß wo eine offene Galerie und ein Gästezimmer/Kinderzimmer mit eigenem Duschbad zu finden ist.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung

22/11/2019

Der Fuchs informiert:

Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Befugnis, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Die anderen Wohnungseigentümer sind von der (Mit-)Nutzung ausgeschlossen. Dem Sondernutzungsberechtigten stehen auch die Erträge zu, die gegebenenfalls aus dem Gegenstand des Sondernutzungsrechts fließen.
Sondernutzungsrechte werden in der Regel an Gegenständen begründet, an denen die Begründung von Sondereigentum nicht möglich ist (z. B. an Flächen im Garten oder an offenen Stellplätzen). Der Wohnungseigentümer, der ein SNR innehat, kann dadurch ähnlich gestellt werden, als hätte er Sondereigentum an dem Gegenstand.
Sondernutzungsrechte können ausschließlich durch Vereinbarung begründet werden, nicht durch Beschluss der Eigentümer. In den meisten Fällen geschieht dies bereits bei der Begründung von Wohnungseigentum in der Teilungserklärung. Um nachträglich Sondernutzungsrechte einzurichten, aufzuheben oder zu ändern, müssen alle Eigentümer im Wege der Vereinbarung zustimmen.
Typische Anwendungsfälle für Sondernutzungsrechte sind:
• Flächen vor den Fenstertüren von Erdgeschosswohnungen (Terrassenflächen)
• andere Gartenflächen auf dem Grundstück
• Stellplätze für PKW auf dem Grundstück
• Kellerabteile als Abstellräume
• Abstellflächen auf dem Dachboden
• Teile von Außenwänden als Werbefläche
• Gemeinschaftseigentum am Gebäude bei Mehrhausanlagen
• Anlagen (z. B. technische Einrichtungen), die von mehreren (aber nicht allen) Wohnungseigentümern benutzt werden (Gruppensondernutzungsrecht)

Riesige Gewerbeeinheit mitten im Nagolder ZentrumMitten im Nagolder Zentrum, direkt in der neu gestalteten Innenstadt be...
22/11/2019

Riesige Gewerbeeinheit mitten im Nagolder Zentrum

Mitten im Nagolder Zentrum, direkt in der neu gestalteten Innenstadt befindet sich diese sehenswerte Gewerbeeinheit. 235 m² Fläche, der komplette 2. Stock eines Wohn und Geschäftshauses, stehen zur freien Gestaltung zur Verfügung. Die Einheit ist barrierefrei zugänglich und kann vielseitig genutzt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung

22/11/2019

Der Fuchs informiert:

Effektivzins

Der Effektivzins gibt die tatsächlichen Kosten, den "Preis" eines Kredits an. Er berücksichtigt neben dem Nominalzins auch Bearbeitungsgebühren, ein Disagio, die Art der Zins- und Tilgungsverrechnung und eventuelle Vermittlungsprovisionen. Der Effektivzins ist der beste Maßstab, Kreditangebote mit gleicher Zinsbindung zu vergleichen. Banken müssen allerdings nach der Preisangabenverordnung nicht alle Kreditkosten in den Effektivzins einrechnen. Zusätzlich fallen oft noch Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren an. Sie sollten sich vom Effektivzinsvergleich nicht allzu viel versprechen. Denn einige wichtige Kostenbestandteile sind im Effektivzins nicht enthalten, haben aber auf die Gesamtbelastung aus einem Kredit unter Umständen ganz erheblichen Einfluss.

OFFENE BESICHTIGUNG AM SA. 12.10 UND SO. 13.10 JEWEILS VON 11 - 12 UHR IN DER SINDELFINGER STR. 16, MAICHINGENViel Platz...
09/10/2019

OFFENE BESICHTIGUNG AM SA. 12.10 UND SO. 13.10 JEWEILS VON 11 - 12 UHR IN DER SINDELFINGER STR. 16, MAICHINGEN

Viel Platz für die ganze Familie in Maichingen

Diese großzügige 5,5 Zimmer Wohnung überzeugt durch Ihren sehr praktischen Schnitt. Im Eingangsbereich befindet sich das erste Bad und das Gäste WC. Anschließend kommt man in das atemberaubende Wohn und Esszimmer mit Zugang zu der neuwertigen Küche. Außerdem ist von diesem zentralen Raum jedes der 4 Schlafzimmer und das zweite Bad erreichbar. Eine Abstellkammer für die alltäglichen Sachen runden das Angebot ab.
Maichingen liegt rund drei Kilometer nordwestlich von Sindelfingen.
Benachbarte Orte sind: Magstadt (nördlich), Schafhausen (westlich) – heute Stadtteil von Weil der Stadt, Döffingen (südwestlich) – heute Stadtteil von Grafenau und Darmsheim (südwestlich) – heute ebenfalls Stadtteil von Sindelfingen. Höhe: 460 m ü. NN, Fläche: 7,44 km², Einwohner: 13.340 (31. Dez. 2018), Bevölkerungsdichte:1.793 Einwohner/km², Eingemeindung: 1. Dezember 1971

VHB 379.000 €

09/10/2019

Der Fuchs informiert:

Sondereigentum

Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung (Eigentumswohnung). Das Sondereigentum kann auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B. Geschäftsräumen, Werkstätten, Lagerräumen, Arztpraxen usw.) bestehen.
Übergeordneter Begriff ist das Wohnungseigentum, das aus dem Sondereigentum an einer Wohnung in (untrennbarer) Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, wie Grundstück, Dach, Balkone und Treppenhaus, besteht. Analog zum Wohnungseigentum besteht das Teileigentum aus dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Der Gegenstand des Sondereigentums ist in § 5 WEG geregelt. Der konkrete Umfang des Sondereigentums ist in der Regel genau in der Teilungserklärung definiert. Zum Sondereigentum gehören im Allgemeinen die Räume der Wohnung (einschließlich Bodenbeläge, Tapeten, Einbaumöbel, nicht tragende Wände innerhalb der Wohnung und Sanitärinstallationen) sowie ggf. noch weitere Räume außerhalb der abgeschlossenen Wohnung wie Kellerraum und Dachboden. Da die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum letztlich kostenmäßig sehr hohe Auswirkungen haben kann (§ 16 Abs. 2 WEG), ist eine genaue Definition sinnvoll, z. B. ab wann die Abwasserrohre noch zum Sondereigentum gehören und ab wann zum Gemeinschaftseigentum.
Nicht zum Sondereigentum gehören in jedem Fall die gesamten tragenden Teile des Gebäudes, Treppenhaus, Dach und Fenster etc. sowie alle Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen (§ 5 Abs. 2 WEG). Diese sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum aller Wohnungseigentümer.

Wenn Sie Fragen haben kontaktieren Sie uns einfach unter der Telefonnummer 07031/46 55 700 oder per E-Mail: [email protected]

Wochenend Grundstück in Magstadt / ReisachSuchen Sie absolute Ruhe und ein fast uneinsichtliches Randgrundstück um am Wo...
11/09/2019

Wochenend Grundstück in Magstadt / Reisach

Suchen Sie absolute Ruhe und ein fast uneinsichtliches Randgrundstück um am Wochenende den Stress des Alltags zu vergessen? Dann sollten Sie es sich nicht entgehen lassen dieses wunderschöne Grundstück zu besichtigen. Zu dem Bestand gehört ein zwei stöckiges Ferienhaus, welches allerdings renovierungsbedürftig ist. Direkt anliegen kommt man auf die umliegenden Felder und Wiesen sowie zu dem nahe gelegenen Wald. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben dann rufen Sie uns doch einfach an.

11/09/2019

Der Fuchs informiert:

Machen Sie keine Fehler bei einer Mieterhöhung!

Liebe Leser,
als Vermieter sollten Sie wissen, welche Fehler bei einer Mieterhöhung gemacht werden können, denn viele Mieterhöhungen sind fehlerhaft und deshalb nicht wirksam.

1. Eine Mieterhöhung muss an alle betroffenen Mieter gerichtet werden, wenn mehrere Personen als Mieter im Mietvertrag aufgeführt sind. Bei Ehepaaren oder Wohngemeinschaften ist dies immer zu beachten. Als Vermieter können Sie ein einzelnes Schreiben zugleich an jeden der Mieter richten oder ein einzelnes Schreiben für jeden Mieter anfertigen.
2. Das Mieterhöhungsverlangen muss deutlich erkennen lassen, dass es von Ihnen als Vermieter ausgeht. Bei mehreren Vermietern, beispielsweise einer Erbengemeinschaft, müssen auch alle Vermieter genannt werden und unterschreiben oder wirksam vertreten werden. Bei Vertretung muss eine Vollmacht im Original dem Mieterhöhungsschreiben beigefügt werden. Sonst könnte der betroffene Mieter die Mieterhöhung zurückweisen.
3. Als Vermieter müssen Sie in Ihrem Mieterhöhungsverlangen den Erhöhungsbetrag benennen und die neue erhöhte Miete ausdrücklich mitteilen. Sie müssen die Gründe für die Mieterhöhung nachvollziehbar entsprechend den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen angeben. Ein Mieterhöhungsverlangen ohne Begründung ist unwirksam!
4. Sie müssen die Jahressperrfrist einhalten. Laut mietgesetzlicher Regelung muss die Miete 15 Monate lang unverändert bleiben. Auch dürfen Sie die Miete erst ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung ab Zugang des Mieterhöhungsschreibens beim Mieter wieder erhöhen.
5. Wichtig ist die Beachtung der Kappungsgrenze! Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen. Das gilt nicht für Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder für eine Erhöhung der Betriebskosten. Beachten Sie: In einigen Bundesländern kann in Gebieten mit Wohnungsmangel für fünf Jahre befristet die Kappungsgrenze auf 15 Prozent herabgesetzt werden. Bei bestimmten Modernisierungsarbeiten durfte früher die Miete um 11 Prozent der Modernisierungskosten erhöht werden. Ab 1. Januar 2019 können nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden. Dabei darf die monatlich zu zahlende Miete innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als drei Euro je Quadratmeter der Wohnfläche erhöht werden. Lag die Miete vor der Mieterhöhung sogar unter sieben Euro pro Quadratmeter, darf sie nicht um mehr als zwei Euro je Quadratmeter steigen.
6. Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete werden regelmäßig auf der Grundlage eines Mietspiegels begründet. Dabei müssen Sie als Vermieter die Kriterien für die Einordnung der Mietwohnung in die Vorgaben des Mietspiegels, wie beispielsweise Ausstattung, Baujahr oder Lage, benennen. Bei Benennung von drei Vergleichswohnungen müssen diese für den Mieter identifizierbar sein und die Höhe der dafür zu zahlenden Miete angegeben werden. Berufen Sie als Vermieter sich zur Begründung der Mieterhöhung auf ein Sachverständigengutachten, müssen Sie dieses dem Mieter auch aushändigen.
7. Ihr Mieter kann seine Zustimmung zur Mieterhöhung nicht grundlos verweigern. Erteilt Ihr Mieter die Zustimmung nicht, müssen Sie als Vermieter ihn auf Zustimmung verklagen. Gemäß § 558b BGB gilt: Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

Viel Platz für die ganze Familie in MaichingenDiese großzügige 5,5 Zimmer Wohnung überzeugt durch Ihren sehr praktischen...
29/07/2019

Viel Platz für die ganze Familie in Maichingen

Diese großzügige 5,5 Zimmer Wohnung überzeugt durch Ihren sehr praktischen Schnitt. Im Eingangsbereich befindet sich das erste Bad und das Gäste WC. Anschließend kommt man in das atemberaubende Wohn und Esszimmer mit Zugang zu der neuwertigen Küche. Außerdem ist von diesem zentralen Raum jedes der 4 Schlafzimmer und das zweite Bad erreichbar. Eine Abstellkammer für die alltäglichen Sachen runden das Angebot ab.
Maichingen liegt rund drei Kilometer nordwestlich von Sindelfingen.
Benachbarte Orte sind: Magstadt (nördlich), Schafhausen (westlich) – heute Stadtteil von Weil der Stadt, Döffingen (südwestlich) – heute Stadtteil von Grafenau und Darmsheim (südwestlich) – heute ebenfalls Stadtteil von Sindelfingen. Höhe: 460 m ü. NN, Fläche: 7,44 km², Einwohner: 13.340 (31. Dez. 2018), Bevölkerungsdichte:1.793 Einwohner/km², Eingemeindung: 1. Dezember 1971

VHB 399.000 €

29/07/2019

Der Fuchs informiert:

Haussanierung

Die Investitionskosten für Sanierungen zahlen sich auf lange Sicht vor allem bei Ihren Energiekosten aus. Welche Maßnahmen besonders effektiv sind und welche die aktuellen Richtlinien sind, erfahren sie bei Fuchs Immobilien.

Fast jedes zehnte zum Verkauf stehende Eigenheim in Deutschland ist sanierungsbedürftig. Dies hat eine Auswertung des Forschungsinstituts Empirica im Jahr 2013 von Bundesweit 750.000 Immobilienangeboten ergeben. Laut der Studie, welche die Bausparkasse Schwäbisch Hall in Auftrag gab, sind die Hauptmängel bei sanierungsbedürftigen Häusern eine ungenügende Wärmedämmung, eine überalterte Heizungsanlage oder veraltete Fenster.

Ob eine Sanierung Ihres Hauses sinnvoll ist, hängt von Ihrer Energiebilanz ab. Die Energiebilanz ist eine detaillierte Aufstellung aller Wärmeverluste und -gewinne eines Hauses. Nur falls diese deutlich geringer ausfällt als der aktuelle technische Standard lohnt sich die Sanierung.

Eine Sanierung steigert den Wert Ihrer Immobilie. Doch ob Sie Ihre Immobilie am Markt gewinnbringend verkaufen können, hängt von vielen Faktoren ab, z.B. der Lage. Bevor Sie mit einer Sanierung viel Geld in das Haus investieren, sollten Sie sich auch überlegen, wie lange Sie selbst noch in der Immobilie wohnen wollen oder können (ziehen sie ggf. eine Sanierung zur Barrierefreiheit in Betracht).

Um veraltete Immobilien zu sanieren, müssen Käufer oft mehrere zehntausend Euro aufwenden. Dies wird beim Erwerb von Wohneigentum oft unterschätzt. Das Institut für Wohnen und Umwelt (IWU) hat untersucht, welches Budget für welche Sanierungsarbeiten nötig ist. Die Kostenersparnis wurde jeweils ausgehend vom aktuellen Energiepreis, über 25 Jahre mit einer realistischen Energiepreissteigerung von drei Prozent pro Jahr errechnet.

Sanierung lohnt sich insbesondere im Hinblick auf die steigenden Heizkosten. Die Preise von Heizöl sind von 2002 bis 2012 um elf Prozent pro Jahr gestiegen. Der Preis für Erdgas steigerte sich jährlich um fünf Prozent. Dies macht sich in Ihrem Geldbeutel bemerkbar, da rund 72 Prozent des Energiebedarfs eines Haushaltes allein für die Heizung aufgewendet werden.

Wir unterstützen Sie gerne, kontaktieren Sie uns unter:
Tel.: 07031/46 55 700 oder per E-Mail: [email protected]

Betreutes Wohnen in einer gepflegten Anlage in SindelfingenDiese 2,5 Zimmer Wohnung mit sehr praktischer Aufteilung biet...
22/07/2019

Betreutes Wohnen in einer gepflegten Anlage in Sindelfingen

Diese 2,5 Zimmer Wohnung mit sehr praktischer Aufteilung bietet Ihnen ein barrierefreies Wohnen. Vom Flur gelangt man in das innenliegende Bad, dem Schlafzimmer und dem großen Wohn/Essbereich. Ein Balkon ist sowohl vom Wohnzimmer wie auch vom Schlafzimmer erreichbar. Ein Anschluss zu einem Notfallservice sowie Betreuung im Haus runden das Angebot für 159.000 € ab.

Adresse

Vaihingerstraße 12
Sindelfingen
71263

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00

Telefon

+4970314655700

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