31/03/2021
Ihr habt ein Haus besichtigt, es passt, ihr habt ein gutes Bauchgefühl und die Vorfreude ist groß. 🎉
Nach einer Besichtigung erhaltet ihr viele Objektunterlagen, durch die ihr euch „durchwühlen“ 🤯müsst bzw. solltet!
Eine Routine beim Hauskauf hat kaum ein Käufer.
Daher ist es umso wichtiger, dass ihr euch beim Makler gut aufgehoben fühlt.
Neben den ausführlichen Dokumenten sollte er euch fachkundige Auskunft auf alle eure Fragen geben, euch bei der Entscheidungsfindung unterstützen und euch nicht ein Objekt schönreden, was
gar nicht zu euch passt. 🤥
So ein Kauf muss sehr gut überlegt sein, denn schließlich erwirbt man keine
Waschmaschine, die man innerhalb von 14 Tagen wieder zurückbringen kann, richtig?
Zwei Auskünfte die gerne mal „vergessen“ werden: 👇🏼
- Baulastenauskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Noch nicht abgerechnete Erschließungskostenbeiträge
Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist wichtig. Liegen unter dem zu erwerbenden Grundstück Leitungsrechte? Oder sind Wege- oder Fahrrechte vorhanden? Darf der Nachbar über das Grundstück laufen?
Erschließungskostenbeiträge:
Oftmals ist es so, dass die Stadt bei durchführten Sanierungsmaßnahmen ⚠️ die entsprechenden Gebühren 💰an die Hauseigentümer erst Jahre später
abrechnet. Wird das Haus also zwischenzeitlich verkauft erhält der neue Eigentümer die Rechnung, obwohl es sich um eine Maßnahme vor seiner Zeit handelte ❗️
Durchleuchtet also alles wichtige vor einem Kauf und scheut euch nicht davor gezielter nachzufragen.