13/08/2026
„Möblierte Vermietung schützt nicht vor der Mietpreisbremse. Und WG-Konzepte erst recht nicht.“
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 17.06.2025 (Az. 65 S 9/25) ein seit geraumer Zeit gängiges Geschäftsmodell auf den Prüfstand gestellt: die zimmerweise, möblierte Vermietung von Wohnungen als WG.
Der Fall:
Ein ca. 22 m² großes, möbliertes Zimmer in einer 5-Zimmer-Wohnung, vermietet für 670 € kalt.
Das Ergebnis:
→ Zulässige Höchstmiete laut Gericht: 206,94 € (Mietspiegel + 10 %)
→ Möblierungszuschlag nach Zeitwert: ganze 7,98 € monatlich
→ Rückzahlung an die Mieterin: über 3.500 € plus Zinsen
→ Räumungsklage der Vermieter: abgewiesen
Die zentralen Aussagen des Gerichts:
1. WG-Zimmer bilden keinen eigenen Teilmarkt. Maßgeblich für die Vergleichsmiete ist die Gesamtwohnung – nicht das einzelne Zimmer.
2. Die Entscheidung, zimmerweise statt als Ganzes zu vermieten, ist „rein verwaltender Art“ und ändert den objektiven Wohnwert nicht.
3. Möblierungszuschläge ohne Nachweis von Anschaffungskosten und Alter werden radikal zusammengestrichen.
Was heißt das für Vermieter und Kapitalanleger?
Wer sein Investment auf der Annahme kalkuliert, dass sich mit möblierten WG-Zimmern die Mietpreisbremse umgehen lässt, kalkuliert mit einem Rechtsrisiko. Rückforderungsansprüche, Zinsen, Prozesskosten – und ein Mietverhältnis, das sich nicht so einfach beenden lässt.
WG-Konzepte gehören auf den Prüfstand. Nicht, weil sie per se unzulässig wären – sondern weil die Kalkulationsgrundlage vieler Anleger rechtlich nicht trägt.
Vermieter und Kapitalanleger: Aufpassen.
Wir bei THASOS setzen bewusst auf klassische, langfristig tragfähige Vermietungsmodelle – ohne rechtliche Grauzonen. Wer sein Portfolio auf ein solides Fundament stellen will oder ein bestehendes WG-Konzept prüfen lassen möchte: Sprechen Sie uns gerne an.
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