08/10/2026
Bei einer Scheidung ist das Haus nicht nur emotional ein großes Thema, es fließt auch in die Berechnung des Zugewinnausgleichs ein. Und dabei kommt es auf ein Datum an, das viele gar nicht auf dem Schirm haben. 📅
Maßgeblich ist in der Regel weder der Tag der Trennung noch der Tag der Scheidung, sondern der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wurde. Auf genau diesen Stichtag werden der Verkehrswert der Immobilie und die Restschuld des Darlehens ermittelt. Der heutige Marktpreis kann für die Berechnung also völlig egal sein, und wenn sich seitdem Markt, Zustand oder Kredit verändert haben, muss die Bewertung rückwirkend auf diesen Tag erfolgen.
Eine schnelle Einschätzung von einem bekannten Makler hilft beim Verkauf weiter, im Streitfall reicht sie aber oft nicht aus. Dafür braucht es ein neutrales Verkehrswertgutachten, in dem Stichtag, Methode, Marktdaten und Belastungen nachvollziehbar festgehalten sind.
Ein Gutachten löst natürlich nicht alle rechtlichen Fragen einer Scheidung, aber es gibt beiden Seiten eine klare Grundlage für die Gespräche über Verkauf, Übernahme oder Ausgleich. Erst der richtige Wert zum richtigen Stichtag, dann die finanziellen Entscheidungen.
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