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04/09/2026

Wem gehört eigentlich eine Stiftung? 🤔

Die überraschende Antwort: Niemandem.

Und genau das macht Stiftungen so besonders. Das Vermögen gehört weder dem Stifter noch seinen Erben. Die Stiftung ist rechtlich verselbstständigt und an ihren festgelegten Zweck gebunden.

24/08/2026

➡️ Die Stiftung ist nicht nur etwas für Milliardäre und Großkonzerne.

Ab einem Gesamtvermögen von ca. 250.000EUR sollte man zumindest mal darüber nachdenken, die Stiftung als Instrument für Nachfolgeplanung, Vermögensschutz und Steuersenkung zu nutzen.

20/08/2026

Steuern sind ein Grund auszuwandern. Aber sicher nicht der einzige. 👀

Dieter Bohlen hat bereits öffentlich über einen möglichen Wegzug gesprochen. Die ARD zeigt in ihrem Beitrag, welche Rolle eine Familienstiftung bei einer potentiellen Vermögensteuer und Wegzugsteuer spielen kann.

Aber mal ehrlich: Wer über Auswandern nachdenkt, schaut nicht nur auf Steuern. Politische Lage, Lebensqualität und sogar das Wetter können genauso entscheidend sein. ☀️🌍

Was wäre für dich der größte Grund zu gehen?

17/08/2026

🤫 Guten Wochenstart!

14/08/2026

Die Anzahl der gegründeten Stiftungen hat sich in den letzten Jahren verdreifacht. 🚀

Eine Statistik, auf die wir mehr als stolz sein können! 💪

Der ARD-Bericht bewertet die Familienstiftung als:
„Perfektes Instrument für die Vermögensverwaltung.“

Dem stimmen wir natürlich zu. 😉

10/08/2026

Denkfehler bei der Erbschaftssteuer:

Ein großes Vermögen bedeutet nicht automatisch, dass auch ausreichend Liquidität vorhanden ist, um plötzlich Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Oft besteht das Vermögen aus Immobilien, Unternehmensanteilen oder anderen Werten, die seit Generationen in der Familie sind. Die Erben möchten diese Vermögenswerte behalten – müssen sie aber möglicherweise verkaufen, um die Steuerbelastung zu finanzieren.

Und genau hier liegt das Problem: Der Todesfall lässt sich nicht planen.

Die Vermögensnachfolge allerdings schon.

Eine Familienstiftung kann dabei helfen, die Vermögensnachfolge langfristig zu strukturieren und finanzielle Belastungen planbarer zu machen, anstatt im Erbfall plötzlich vor einer hohen Steuerzahlung zu stehen.

➡️ Nicht den Tod planen. Sondern das, was danach passiert.

06/08/2026

💡Die Stiftung gehört niemandem? Genau das ist ihre Stärke.

Stiftungen gibt es bereits seit der Antike – und ihr Grundprinzip ist bis heute unverändert: Vermögen wird dauerhaft einem Zweck gewidmet und verselbstständigt.

Genau darin liegt ihre besondere Kraft: Der Stifter besitzt das Vermögen nicht mehr persönlich, kann aber durch die Gestaltung der Stiftung weiterhin Einfluss darauf nehmen, wie es verwendet wird.

Der Grundgedanke lautet: Vermögen kontrollieren, statt Vermögen besitzen. So kann der Wille des Stifters über Generationen hinweg erhalten bleiben.

04/08/2026

Nicht ganz die Art von Eigenkapitalnachweis, die wir uns vorgestellt hatten. 😂💸

29/07/2026

Die Stiftung ist zu unflexibel? Vielleicht war genau das der Wunsch des Stifters. 💡

Nicht jede strenge Regelung ist ein Fehler. Oft steckt dahinter die bewusste Entscheidung des Stifters, das Stiftungsvermögen dauerhaft zu schützen und sicherzustellen, dass sein Wille auch in Zukunft umgesetzt wird.

24/07/2026

📄Auszug aus dem Programm für Aufschwung und Beschäftigung:

„31. Es gilt, die Digitalisierungsrendite bei allen Behörden zu heben. Insofern besteht auch bei grds. allen Bundesbehörden und der mittelbaren Bundesverwaltung das Ziel einer konsequenten 8%-Personaleinsparung. Bei der 8% Personaleinsparung wird es nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen geben z.B. für kritische Infrastruktur und Sicherheitsbehörden. Allerdings soll auch in diesen Bereichen bei der Verwaltung (Overhead) eingespart werden, in den Vollzug soll nicht eingegriffen werden.

Für die mittelbare Bundesverwaltung gilt diese Maßgabe, sofern der Bund Einfluss auf den Haushalt der Behörde/Institution hat oder Haushaltsmittel stellt. Die Personalreduzierungen sollten mit Modernisierungsanstrengungen in der Bundesverwaltung verbunden werden, zum Beispiel Zentralisierung von Aufgaben, Flexibilisierung des Laufbahnrechts für Bundesbeamte sowie Prüfung der Einführung eines ziel- und wirkungsorientierten Haushaltswesens. Alle Behörden, bei denen ein direkter Durchgriff des Bundes möglich ist, prüfen im Wege der Aufgabenkritik, inwiefern sie shared services nutzen können (bspw. im Personalmanagement) und inwiefern Zusammenlegungen und Abschaffungen von Geschäftsbereichsbehörden möglich sind.“

Klingt erstmal gut auf dem Papier. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an.

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