21/12/2018
Makler bewerten kostenlos?
Immer wieder lese ich von Immobilienmaklern, dass sie anbieten, kostenlos Immobilien zu bewerten. Andere Immobilienmakler werben mit Gutscheinen für Immobilienbewertungen.
Ist das eigentlich etwas Besonderes? Ich meine nein. Zu den ursächlichen Aufgaben eines Immobilienmaklers gehört auch die Bewertung von Immobilien. Wie will sonst ein Immobilienmakler den Kunden richtig beraten, wenn kein Wert ermittelt wird?
Seinem Kunden darf der Immobilienmakler dafür nichts berechnen. Ein Makler darf nur einen sogenannten „Mäklerlohn“ verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Zustandekommen eines Maklervertrages (schriftlich oder mündlich)
2. Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit des Maklers
3. Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrages (Grundstückskaufvertrag oder Mietvertrag)
4. Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Abschluss des Hauptvertrages.
Aufwendungen des Maklers sind nur zu ersetzten, wenn es vereinbart ist. Der „Mäklerlohn“ ist in §§ 652 bis 655 BGB geregelt.
Warum werben Makler mit kostenlosen Immobilienbewertungen, wenn es doch zu ihrem Aufgabenbereich gehört?
Über diesen Weg gelangt ein Makler an Objektinformationen und -unterlagen, wie Grundrisse, Flächenberechnungen, Grundstücksgröße usw.. Diese helfen ihm dabei, dass Objekt Kaufinteressenten anzubieten, sollte der Eigentümer später verkaufen wollen. Einen expliziten Auftrag benötigt der Makler vom Eigentümer dafür grundsätzlich nicht.
Seriöse Makler werden diese Art von Immobilienvermarktung sicherlich nicht praktizieren. Sie werden nur mit einem Auftrag des Eigentümers Immobilien vermarkten.
Anders ist es bei der Vermietung einer Wohnung: Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz darf der Makler nicht ohne Auftrag des Vermieters tätig werden.
Zu bedenken ist auf Seiten des Eigentümers und Verkäufers, dass die Gefahr besteht, dass ein Makler über den geschätzten Wert der Immobilie versucht, den Alleinauftrag zur Vermarktung der Immobilien zu erhalten. Der Makler weiß auch, dass der Verkäufer wahrscheinlich dem Makler den Auftrag erteilt, der den „besten Preis“ schätzt. Der Makler kauft die Immobilie allerdings nicht. Sollte der Wert zu optimistisch eingeschätzt worden sein, wird der Makler versuchen den Preis im Laufe der Zeit nach unten zu verhandeln, um das Objekt vermitteln zu können. Bei seriösen und gut ausgebildeten Maklern ist die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas geschieht, sicherlich geringer als bei anderen Maklern. Der Kunde ist daher gut beraten, einmal nach der Qualifikation des Maklers zu fragen.
Um dieses Risiko zu umgehen kommt der Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ins Spiel. Dieser ist nämlich und muss es auch sein, völlig unabhängig. Der Sachverständige erhält für seine Dienstleistung ein Honorar je nach Umfang und Zweck der Wertermittlung. Der Sachverständige hat keine Absicht einer Nachweiß- und/oder Vermittlungstätigkeit bei der hohe Provisionszahlungen fällig werden. Von daher kann der Sachverständige unabhängig und neutral eine Immobilie bewerten.
Bevor also ein Makler eingeschaltet wird, ist es nicht unklug, sich vorher über den Verkehrswert der Immobilie Gedanken zu machen. Dabei kann der Sachverständige für Immobilienbewertungen helfen.
Ich wünsche allen ein frohes und friedliches Weihnachtfest sowie einen guten Start ins neue Jahr.
Michael Trense
Zur besseren Lesbarkeit ist nur die männliche Form gewählt worden. Es ist aber die weibliche und männliche Form gemeint.