20/10/2022
Eine Information von Günster Immobilien:
Neues Maklergesetz zum 23.12.2020 für den Immobilienverkauf von Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen.
Kurze Zusammenfassung:
Im Mai 2020 wurde ein neues Gesetz beschlossen, welches nach einer Übergangszeit von 6 Monaten im Dezember 2020 in Kraft tritt und die gleichmäßige Verteilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer regelt.
Hier wurde sich gegen das Bestellerprinzip entschieden, da es bei Immmobilienverkäufen nicht zielführend sein sollte, wenn nur der Verkäufer den Makler bezahlt. Dann würde der Makler ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten und könnte dem Käufer kaum objektiv gegenübertreten.
Gut zu wissen: Diese Neuregelung gilt nur für den Käufer als Verbraucher. Handelt der Käufer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.