08/04/2026
Erfolg bei der Korrektur eines Grundsteuerbescheids
Ein aktueller Fall zeigt, wie entscheidend eine fachgerechte Immobilienbewertung im Rahmen der Grundsteuer sein kann:
➡️ Grundsteuermessbetrag von 168,10 € auf 3,03 € reduziert
➡️ Grundstück wieder als landwirtschaftliche Fläche eingestuft
Die Anpassung erfolgte auf Grundlage eines qualifizierten Gutachtens sowie eines entsprechend begründeten Einspruchs.
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„Ein voller Erfolg. Ich danke Ihnen von ganzem Herzen.“
– Auftraggeberin aus Mönchengladbach
Dieser Fall verdeutlicht, dass eine Überprüfung der festgestellten Werte im Einzelfall erhebliche Auswirkungen haben kann.
Aufgrund meiner Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (HypZert) entsprechen meine Gutachten den anerkannten Anforderungen an die Qualifikation von Sachverständigen und können als qualifizierte Grundlage für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes herangezogen werden.