10/04/2021
Immobilieneigentümer sollten sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber machen, was nach ihrem Tod mit ihrem Grundbesitz passieren soll. Es stellen sich hierbei aus steuerlicher Sicht diverse Frage: Das Haus vererben oder verkaufen? Im Idealfall kann es gelingen, die Immobilie oder den Verkaufserlös steuerfrei zu vererben und gleichzeitig das Streitpotenzial bei Erbengemeinschaften gering zu halten🏠👌🏼
Ob Haus, Aktiendepot oder Bankguthaben – wer Vermögen besitzt, kann darüber bestimmen, ob und wann er sein gesamtes Vermögen seinen Angehörigen überlässt‼️
1. Immobilie VERERBEN
Wer ein Haus vererbt, verfügt bis zu seinem Tod darüber und kann es beliebig nutzen. Auch die damit verbundenen laufenden Kosten gehen erst mit dem Tod auf den oder die Erben über. Bis dahin findet kein Eigentümerwechsel statt und alle Rechte und Pflichten bleiben bis zu seinem Tod beim Erblasser.
Inwieweit beim Vererben eines Hauses Steuern anfallen, hängt vom Verwandtschaftsgrad zu den Erben und den entsprechenden Freibeträgen ab.
2. Immobilie VERSCHENKEN
Wird eine Immobilie zu Lebzeiten vererbt, ist von einer Schenkung die Rede. Das bedeutet, alle Rechte und Pflichten gehen ebenfalls im Rahmen der Schenkung an die Begünstigten über. Wichtig: Soll eine Immobilie im Rahmen einer Schenkung übertragen werden, muss dies notariell beurkundet werden. Ob für die überschriebene Immobilie Schenkungssteuer anfällt, hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkenden und Beschenkten ab.
3. Immobilie VERERBEN nach GESETZLICHER Erbfolge
Hat der Erblasser kein Testament verfasst und auch keine Schenkung vorgenommen, greift die gesetzliche Erbfolge, die gemäß § 1924 BGB und den folgenden Paragraphen geregelt ist.
Gibt es mehrere Erben, müssen diese sich als Erbengemeinschaft mit dem Nachlass des Verstorbenen auseinandersetzen. Als problematisch erweist sich häufig ein vererbtes Haus, da dieses nicht einfach aufgeteilt werden kann, um alle Erben auszuzahlen. Dies kann mitunter Streit verursachen – etwa, wenn es darum geht, eine Entscheidung über die Verwendung eines geerbten Hauses zu treffen.