08/11/2024
Häufig werden wir von euch gefragt, was der Unterschied zwischen dem Verkehrswert und Beleihungswert ist.
Wir werden vorrangig mit Verkehrswertgutachten beauftragt. Dabei ermitteln wir den durchschnittlich am wahrscheinlichsten zu erzielende Wert (im Sinne von Verkaufserlös) zum Wertermittlungsstichtag unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Kriterien. Dieser ist also als „Marktwert“ zu verstehen, der sich auf einen bestimmten aktuellen oder auch zurückliegenden Stichtag bezieht.
Der Beleihungswert hingegen ist der langfristig gesicherte Wert einer Immobilie, den Banken zur Absicherung des Kredits heranziehen und dieser Wert liegt immer UNTER dem Verkehrswert. Denn die Bank möchte sicherstellen, dass sie auch in 10 Jahren, wenn das Haus verkauft werden müsste, keinen Verlust macht. Der Beleihungswert ist also der konservativere, niedrigere Wertansatz einer Immobilie mit langfristiger Perspektive, der Wertschwankungen und einen Risikoabschlag berücksichtigt.
Die Abweichungen zwischen Verkehrswert und Beleihungswert können je nach Marktlage unterschiedlich sein. Beispielsweise wird bei einem „boomenden“ Immobilienmarkt der Verkehrswert deutlich über dem Beleihungswert liegen, während der Beleihungswert langfristig von einem „normalen“ Immobilienmarkt mit ausgewogenem Angebot und Nachfrage ausgeht.
Der Beleihungswert spielt somit vorrangig für Käufer eine Rolle, die den Kaufpreis für ihre Immobilie finanzieren möchten. Nehmen wir also an, der Verkehrswert der Wunschimmobilie beträgt 340.000 Euro. Dann ist es wichtig zu wissen, dass der Verkehrswert nicht dem Beleihungswert entspricht. Wenn zur Kaufrealisierung eine Vollfinanzierung benötigt wird, könnten die 340.000 Euro als Kaufpreis in der Regel nicht realisiert werden. Eigenkapital des Käufers könnte diese Lücke dann entsprechend schließen.