29/11/2021
Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen zwecks Schadenfeststellung
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, einen Kfz-Sachverständigen bzw. einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zur Erstellung eines Gutachtens oder einer Bewertung zu beauftragen. Dessen Aufgabe ist es, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ein Kfz-Sachverständiger stellt den Umfang und die Höhe des Schadens fest, ermittelt u. a. eine eventuelle Wertminderung, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert.
Auch wenn der Gutachter der gegnerischen Versicherung bereits Ihr Fahrzeug besichtigt haben sollte oder dessen Gutachten schon vorliegt: Sie dürfen einen Sachverständigen Ihrer Wahl zwecks Erstellung eines unabhängigen, neutralen Gutachtens hinzuziehen/beauftragen.
Die Kosten für das Gutachten sind grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) zu übernehmen.
Ein sog. „Bagatellschaden“ stellt hier die Ausnahme dar. Die Grenze zwecks Beauftragung eines Sachverständigen liegt bei ca. 750,00 €. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten aus, welches Sie selbstverständlich auch von uns bekommen können. Klar erkennbar ist es natürlich nicht immer, ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt.
Wir können Ihnen helfen, die richtige Entscheidung für Ihren Schadenfall zu treffen.
Sollten Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen und die fiktive Abrechnung der kalkulierten Schadensumme befürworten, ist das Gutachten die beste Lösung. Grundsätzlich wird jedoch die Mehrwertsteuer nicht mit ausbezahlt, dies gilt zu berücksichtigen.