Haus & Grund Oberwesterwald e.V.

Haus & Grund Oberwesterwald e.V. Wir helfen, die Freude an der eigenen Immobilie zu erhalten und zu steigern. Deshalb lohnt es sich

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Solaranlagen, wo lohnt es sich ?Das Solarkataster gibt Auskunft, u.a. auch für Westerburg.
01/04/2022

Solaranlagen, wo lohnt es sich ?
Das Solarkataster gibt Auskunft, u.a. auch für Westerburg.

Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage eignet. Selbst erzeugte Solarenergie rechnet sich und schützt das Klima. Folgen Sie den Hinweisen in der Sidebar.

https://youtu.be/nMvYagRjI2E
13/01/2022

https://youtu.be/nMvYagRjI2E

Haus & Grund TV: Experten im InterviewDas Besichtigungs- und Betretungsrecht des Vermieters - Fragen aus Theorie und Praxis ...

Schneeräumen und AbstreuenDer Winter steht vor der Tür. In vielen Mietverträgen ist die Räum- und Streupflicht dem Miete...
09/11/2021

Schneeräumen und Abstreuen

Der Winter steht vor der Tür. In vielen Mietverträgen ist die Räum- und Streupflicht dem Mieter auferlegt. Was ist aber wann zu tun? Muß sich der Mieter nachts den Wecker stellen und ggf. schaufeln?

Hier eine Formulierungshilfe für Vermieter, um die Mieterpflichten festzulegen (Hilfreich ist auch stets ein Blick in die örtliche Räum-und Streusatzung der Gemeinde.)

Schneeräumung

Wird durch Schneefälle die Benutzung der Zuwegung, der Treppe und aller Flächen auf dem Grundstück, die dem Verkehr (auch dem Fußgängerverkehr) dienen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich in einer Breite, dass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können, wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zulagern, dass der Verkehr auf den o.g. Flächen nicht eingschränkt und der Abfluss von Oberflächenwässern nicht beeinträchtigt werden. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten (ab 6.00 Uhr) zu räumen.

Bestreuen der Flächen

Die Streupflicht erstreckt sich auf die Zuwegung, die Treppe und alle Flächen auf dem Grundstück, die dem Verkehr (auch dem Fußgängerverkehr) dienen. Die Benutzbarkeit dieser Flächen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Salz, Asche, Sand, Sägemehl) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Die Rückstände sind nach dem Auftauen der Eis- und Schneerückstände unverzüglich zu beseitigen.
Die Flächen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, dass während der Verkehrszeiten von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr keine Rutschgefahr besteht.

Mietspiegel von Altenkirchen im Westerwaldkreis?Im Westerwaldkreis gibt es keinen Mietspiegel i. S. d. §§ 558c und 558d ...
16/10/2019

Mietspiegel von Altenkirchen im Westerwaldkreis?

Im Westerwaldkreis gibt es keinen Mietspiegel i. S. d. §§ 558c und 558d BGB, weder einen einfachen, noch einen qualifizierten Mietspiegel. „Mietspiegel“ die man trotzdem im Internet finden kann, sind Erfindungen.

Hier hat man sich bislang damit beholfen, den Mietspiegel des Landkreises Altenkirchen (einfacher Mietspiegel) entsprechend anzuwenden.

Das Amtsgericht Westerburg hat schon entsprechend unserem Vortrag am 22.01.2018 (21 C 17/17) entscheiden, dass kein Ort im Landkreis Altenkirchen mit Rennerod vergleichbar ist, also für Rennerod eine entsprechende Anwendung des Altenkirchener Mietspiegels ausscheidet.

Diese Tendenz hat der BGH nunmehr bestätigt (Urt. v. 21. 08.2019 – VIII ZR 255/18):........

https://wengenroth-anwaelte.de/mietspiegel-von-altenkirchen-im-westerwaldkreis/

Das war abzusehen, nunmehr dürfte es allen klar sein:Urteil vom 20. September 2019 – V ZR 218/18 Kein Anspruch auf Besei...
23/09/2019

Das war abzusehen, nunmehr dürfte es allen klar sein:

Urteil vom 20. September 2019 – V ZR 218/18

Kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück bei Einhaltung des Grenzabstands

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden,

dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück verlangen kann,
wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind.

Wegfall des Eigenbedarfs – Vermieter zieht ins HeimEin Vermieter, 80 Jahre alt, im täglichen Leben eingeschränkt, kündig...
17/08/2018

Wegfall des Eigenbedarfs – Vermieter zieht ins Heim

Ein Vermieter, 80 Jahre alt, im täglichen Leben eingeschränkt, kündigt eine Wohnung in seinem Mehrfamilienhaus. Er will dort einen Pfleger/Helfer für sich einquartieren. Nach einer erfolgreichen Räumungsklage in erster Instanz und während des Berufungsverfahrens muss der Vermieter in ein Seniorenheim. Ein Pfleger/Helfer im Haus wird also nicht mehr benötigt. Darf nunmehr der bisherige Mieter doch in der Wohnung bleiben?

Der Vermieter kündigte Wohnraum wirksam ordentlich wegen Eigenbedarfs. Der Bedarf für Pflegepersonal ist eine Form des Eigenbedarfs. Ausreichend hierfür ist ein absehbarer Bedarf des Vermieters an Hilfe und Pflege zu Hause.

Was geschieht wenn der Eigenbedarf entfällt? Bis zu welchem Zeitpunkt „beeinträchtigt“ der Wegfall die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung?

Der BGH hat hier nochmals eine klare Linie gezogen, leider wird das nicht immer von den Gerichten ausreichend berücksichtigt: Alles was bis zum Ablauf der Kündigungsfrist geschieht ist zu berücksichtigen. Verlässt der Vermieter vorher das Haus und geht in ein Pflegeheim, so ist der Bedarf an der Pflegeleistung im Miethaus weggefallen. Die Kündigung verliert ihre Wirkung. Der Mieter darf bleiben. Fällt der Eigenbedarf nach Ablauf der Kündigungsfrist (gestaffelt drei, sechs, neun Monate) weg, so ist das ohne Belang, der Mieter muss ausziehen. (BGH, Urt. v. 14.12.2016 – VIII ZR 232/15 (amtlicher Ausdruck, S. 36 – Bestätigung der zeitlichen Grenze Ende der Kündigungsfrist, Bestätigung BGH, Urt. v. 09.11.2005 – VIII ZR 339/04).

03/11/2017
23/08/2017

Eine ältere Dame war verstorben und hatte hauptsächlich einen Nachlass in Gestalt einer Immobilie hinterlassen. Die möglichen Erben verwiesen auf zwei Testamente, denen zu Folge sie begünstigt gewesen wären. Es handelte sich um einen etwa acht mal zehn Zentimeter großen Zettel, der von Hand mit der…

Verspätung von WEG-Abrechnung verlängert Frist für Betriebskostenabrechnung nichtEine Vielzahl von Eigentumswohnungen wi...
13/02/2017

Verspätung von WEG-Abrechnung verlängert Frist für Betriebskostenabrechnung nicht

Eine Vielzahl von Eigentumswohnungen wird vermietet. Der Eigentümer befindet sich in einer eigentümlichen Zwischenstellung. Zum Einen erwartet er vom Hausverwalter bzw. der Eigentümerversammlung Abrechnung über das Hausgeld, zum Anderen muss er gegenüber dem Mieter die Betriebskosten abrechnen. Die Betriebskostenabrechnung ist binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu überstellen
Was geschieht, wenn der Hausverwalter „nicht in die Puschen kommt“ und nicht abrechnet? Darf der Eigentümer (=Vermieter) dann auch später gegenüber dem Mieter abrechnen?

Der BGH hat in seinem Urteil vom 25. Januar 2017, Az. VIII ZR 249/15 hierzu klar Stellung bezogen.

Der Vermieter einer Eigentumswohnung muss gegenüber dem Mieter grundsätzlich auch dann innerhalb eines Jahres über die Betriebskosten abrechnen, wenn die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung noch nicht beschlossen haben.

Adresse

Neustraße 33 (Kanzleiräume Drive Wengenroth
Westerburg
56457

Öffnungszeiten

Dienstag 13:00 - 17:00
Donnerstag 13:00 - 17:00

Telefon

+492663914571

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